Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung Brüssel droht Deutschland mit Millionenstrafe

BRÜSSEL · Die EU-Kommission setzt der Bundesregierung die Pistole auf die Brust: Wenn innerhalb der nächsten vier Wochen kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt wird, landet die Akte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Zusammen mit einem Antrag auf Erlass eines täglichen Bußgeldes in Höhe von 350.000 Euro.

Zahlen müsste Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die bekam am Donnerstag von der EU-Kommission gleich noch eine Ohrfeige verpasst. Denn das von der liberalen Politikerin favorisierte "Quick-Freeze-Verfahren kann nicht als Umsetzung der EU-Richtlinie gewertet werden", heißt es in der letzten Warnung.

Damit hat sich die Kommission auf die Seite von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) geschlagen. Der will die Datenspeicherung so umfassend wie möglich gestalten: Wer telefoniert wann mit wem wie lange und wer war mit welchem Computer wann wie lange wo im Internet? Diese Informationen sollen sechs Monate festgehalten werden, um Fahndungshinweise herausfiltern zu können.

Leutheusser-Schnarrenberger aber sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2010 gestärkt. Damals hatten die Richter eine EU-konforme Lösung zur breiten Erfassung aller Kommunikationsdaten jedes Bürgers gekippt. Die FDP-Frau schlug daraufhin ein eigenes Verfahren vor: Demnach sollen nur noch im Verdachtsfall die Informationen festgehalten werden (Quick Freeze). Brüssel verwarf die Idee jetzt als nicht akzeptabel. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe, so bestätigte vor wenigen Tagen ihr Regierungssprecher Steffen Seibert, ihre Justizministerin an deren "europapolitische Verantwortung" erinnert. So diplomatisch umschreibt man, was gemeinhin als Rüffel bezeichnet wird.

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