Richter haben entschieden Bundesgerichtshof entlastet Mieter bei Wohnungsrenovierung

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mieter beim Streitthema Wohnungsrenovierung entlastet. Vermieter dürfen die Instandhaltung einer Wohnung dann nicht pauschal auf ihre Mieter übertragen, wenn die vier Wände beim Einzug gar nicht renoviert worden sind.

 Welche Schönheitsreperaturen müssen bei Auszug gemacht werden? Darüber will der Bundesgerichtshof entscheiden. Foto: Axel Heimken/Archiv

Welche Schönheitsreperaturen müssen bei Auszug gemacht werden? Darüber will der Bundesgerichtshof entscheiden. Foto: Axel Heimken/Archiv

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Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden (Az.: VIII ZR 185/14 u.a.). Die Grundsatzurteile betreffen nach Einschätzung von Experten etliche Mieter. Deutschlands oberstes Zivilgericht kippte damit seine bisherige Rechtsprechung.

Mieter würden unangemessen benachteiligt, wenn sie nicht nur ihre Abnutzungen, sondern auch die ihres Vormieters beseitigen müssten, sagte die Vorsitzende BGH-Richterin Karin Milger in Karlsruhe.

Doch damit nicht genug: Weiter stellten die Richter grundsätzlich klar, dass Mieter nicht dazu verpflichtet werden dürfen, zumindest anteilige Renovierungskosten zu übernehmen, wenn sie vor Fälligkeit der Schönheitsreparaturen ausziehen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Wohnung beim Einzug renoviert übergeben wurde oder nicht.

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Den Richtern lagen drei Fälle vor, in denen Vermieter ihre Ex-Mieter auf Schadenersatz verklagt haben, weil diese beim Auszug die Wohnung nicht instand gesetzt hatten. In allen Fällen waren die Klauseln im Mietvertrag umstritten, mit denen die Schönheitsreparaturen auf die Mieter übertragen worden waren.

In einem Fall sollte eine Raucherin dazu verpflichtet werden, beim Auszug alle Ausbesserungsarbeiten zu ersetzen, obwohl sie laut Mietvertrag nur einen Teil tragen müsste. Das Landgericht Hannover begründete das mit dem angeblich verrauchten Zustand der Wohnung. Dieses Urteil hob der BGH jetzt auf - der Fall muss in Hannover nun neu verhandelt werden.

Schönheitsreparaturen haben den BGH schon sehr oft beschäftigt. Sie führen häufig zu Streit zwischen Mietern und Vermietern.

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