Bundesverfassungsschutz muss Akte Gysi vernichten

Köln · Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss seine Personenakte über Linksfraktionschef Gregor Gysi vernichten und gespeicherte Daten löschen.

 Der Linke-Bundestagsfraktionsvorsitzende Gregor Gysi gibt in Berlin eine Pressekonferenz. Foto: Rainer Jensen/Archiv

Der Linke-Bundestagsfraktionsvorsitzende Gregor Gysi gibt in Berlin eine Pressekonferenz. Foto: Rainer Jensen/Archiv

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Das schreibt der Behörde ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vor (Aktenzeichen 20 K 1468/08). Ein Sprecher des Verfassungsschutzes sagte am Freitag in Köln, die Behörde werde das Urteil umsetzen.

In einer Pressemitteilung vom Freitag verwies das Gericht auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr, wonach die langjährige Beobachtung des Linke-Politikers Bodo Ramelow nicht gerechtfertigt sei.

Die "Leipziger Volkszeitung", die zuerst darüber berichtet hatte, zitierte Gysi mit den Worten: "Der Verfassungsschutz hat auf ganzer Linie verloren. Der Verfassungsschutz muss die Beobachtung der Linken im Bund und in allen Ländern endlich komplett einstellen."

Der Linke-Vorsitzende Bernd Riexinger bezeichnete das Urteil als Meilenstein. "Ich erwarte, dass jetzt alle Schlapphüte von der Linken abgezogen werden", sagte er dem "Tagesspiegel" (Samstag).

In der "Thüringischen Landeszeitung" kündigte Gysi eine Klage gegen das Land Bayern an. Das Innenministerium in München habe ihm als einziges auf Nachfrage erklärt, dass in Bayern Bundestagsabgeordnete der Linkspartei in Ausnahmefällen weiter beobachtet würden.

Im Jahresbericht des Verfassungsschutzes heißt es, die Gesamtpartei Die Linke werde nicht beobachtet. Ausgenommen sind demnach jedoch "offen extremistische Strukturen in der Partei". Zu den Gründen hatte 2012 der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) gesagt, es gebe innerhalb der Partei Teile, die sich nicht von linksextremistischer Gewalt abgrenzten, einen marxistischen Staat errichten wollten oder sich nicht vom DDR-Unrechtsstaat distanzierten.

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