Bundeswahlausschuss gibt grünes Licht für 26 Parteien

Berlin · Die Piratenpartei und die eurokritische Alternative für Deutschland (AfD) dürfen zur Bundestagswahl am 22. September antreten.

Der Bundeswahlausschuss gab am Donnerstag grünes Licht für insgesamt 26 Parteien und Vereinigungen. Weitere dürften am Freitag bei der zweiten Sitzung des Gremiums hinzukommen.

CDU, CSU, SPD, FDP, Linke und Grüne sind automatisch für die Wahl qualifiziert, weil sie bereits im Bundestag sitzen. Ihnen wurde die formale Zulassung deshalb ebenso im Schnelldurchgang erteilt wie den Piraten, den Freien Wählern und der rechtsextremen NPD - diese drei Parteien sind nämlich in verschiedenen Landtagen vertreten und dürfen deshalb ebenfalls ohne weitere Prüfung zur Bundestagswahl antreten.

Darüber hinaus haben sich rund fünf Dutzend weitere Parteien beworben. Über ihre Zulassung entscheidet ein elfköpfiger Ausschuss unter dem Vorsitz von Bundeswahlleiter Roderich Egeler. Bei den Republikanern und der rechtspopulistischen Bewegung Pro Deutschland sah das Gremium die notwendigen Kriterien ebenso erfüllt wie bei der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), der Tierschutzpartei und der Partei Bibeltreuer Christen (PBC).

Eine Absage erteilt wurde unter anderem der Union der Menschlichkeit, dem Deutschen Reich sowie der Anarchistischen Pogo-Partei, die vor acht Jahren noch für den Bundestag kandidiert hatte.

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