Corona-Regeln in NRW Genesen, geimpft, geboostert - wann läuft welcher Status ab?

Update | Bonn · Je nach Impfstatus gelten in NRW unterschiedliche Regeln. So sind Geboosterte unter Umständen von der Testpflicht der 2G-plus-Regelung befreit. Für Genesene und vollständig Geimpfte gibt es derweil verschiedene Ausnahmen. Wir erklären, welcher Status wie lange gültig ist.

 Genesen, geimpft, geboostert: Wir erklären, wie lange welcher Status in NRW gültig ist und welche Ausnahmen gelten.

Genesen, geimpft, geboostert: Wir erklären, wie lange welcher Status in NRW gültig ist und welche Ausnahmen gelten.

Foto: dpa/Jörg Carstensen

Bei den gültigen Corona-Regeln den Durchblick zu behalten, ist gar nicht so einfach. So gelten laut aktueller Schutzverordnung des Landes NRW nur Menschen, die dreifach geimpft sind, als geboostert. Zeitgleich gibt es in NRW diverse Ausnahmen. Unter bestimmten Umständen sind bestimmte Personen Geboosterten gleichgestellt. Wann das der Fall ist und wie lange der Geimpft-, Geboostert- und Genesen-Status gilt, erklären wir hier.

Wann gelte ich als vollständig geimpft in Nordrhein-Westfalen?

Als vollständig geimpft gilt in NRW, wer insgesamt zwei Impfdosen mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten hat. In welcher Kombination die Vakzine verimpft wurden, spielt dabei keine Rolle. Diese Regelung gilt auch bei jeglicher Kombination mit dem Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson.

In Deutschland sind fünf Vakzine zugelassen: die der Hersteller Astrazeneca, Biontech/Pfizer, Moderna, Novavax sowie Johnson & Johnson. Eine Übersicht, welche Impfstoffe in der Europäischen Union zugelassen sind, findet sich auf der Seite des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).

Bin ich mit einer Johnson & Johnson-Impfung vollständig geimpft?

Nein. Seit dem 15. Januar 2022 gelten Personen, die nur eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben, nicht mehr als vollständig geimpft.

Ab wann gelte ich in NRW als vollständig geimpft?

Nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern in ganz Deutschland gelten Personen als vollständig geimpft, wenn ihre zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.

Als vollständig grundimmunisiert gilt zudem, wer nach überstandener und mittels PCR-Test nachgewiesener Covid-Infektion einmalig gegen Corona geimpft wurde. Bei diesen Personen entfällt die Karenzzeit von 14 Tagen. Sie sind also unmittelbar nach der Impfung von der Quarantäne ausgenommen und von der Testpflicht bei 2G-plus befreit.

Wie lange gelte ich als vollständig geimpft?

Seit dem 1. Februar 2022 sind die EU-weit gültigen Impfzertifikate ohne Auffrischungsimpfung nur noch 270 Tage (also rund neun Monate) lang gültig, beginnend ab dem Tag der letzten Impfung.

Wer ist vollständig Geimpften gleichgestellt in NRW?

Zwei Personengruppen sind, wenn sie über einen negativen Corona-Test verfügen, laut Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vollständig Immunisierten gleichgestellt:

1. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren sowie

2. Personen, die ein ärztliches Attest haben, demzufolge sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können. Der Zeitpunkt, zu dem eine Corona-Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war, darf höchstens sechs Wochen zurückliegen.

Wie lange ist mein Corona-Test gültig?

Laut Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes ist das bescheinigte Ergebnis eines Antigen-Schnelltests in NRW 24 Stunden gültig. Das von einem anerkannten Labor ausgestellte Ergebnis eines PCR-Tests ist in Nordrhein-Westfalen 48 Stunden lang gültig.

Schülerinnen und Schüler gelten als getestete Personen, da sie regelmäßig an den in NRW verbindlichen Schultestungen teilnehmen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt, auch ohne dass bei ihnen ein Corona-Test gemacht wurde.

Wann gelte ich in NRW als genesen?

Seit dem 15. Januar gelten laut einer Richtlinie des Robert Koch-Instituts (RKI) Personen als genesen, deren Corona-Infektion durch einen PCR-Test nachgewiesen ist und mindestens 28 Tage, aber nicht länger als 90 Tage zurückliegt. Während dieses Zeitraums sind Genesene geboosterten Personen gleichgestellt.

Die Dauer des Genesenenstatus wurde Mitte Januar verkürzt, vormals betrug sie noch sechs Monate. Als Begründung für die Änderung schreibt das RKI: „Die bisherige wissenschaftliche Evidenz deutet darauf hin, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben.“

Wann gelte ich als geboostert in NRW?

Vereinfacht gesagt: Wer drei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten hat, gilt als geboostert. Die Kombination der Impfstoffe ist dabei irrelevant. Der Geboosterten-Status gilt unmittelbar nach der dritten Impfung. Konkret heißt das: Wer vormittags seine dritte Corona-Impfung erhalten hat, kann abends ohne zusätzlichen Corona-Test bestimmte Angebote nutzen, bei denen die 2G-plus-Regelung gilt. Darunter fällt zum Beispiel das gemeinsame Singen im Chor oder der Besuch eines Bordells. Die Testpflicht hingegen gilt explizit auch für Geboosterte beim Besuch von Clubs oder Diskotheken. Zudem müssen Geboosterte und mit ihnen Gleichgestellte in Nordrhein-Westfalen nicht in Quarantäne, wenn sie Kontaktperson eines Corona-Infizierten sind.

Wie lange gelte ich in NRW als geboostert?

Wie lange das Impfzertifikat nach einer Booster-Impfung gültig bleibt, ist noch nicht final geregelt. Derzeit gibt es in Deutschland keine Begrenzung der Gültigkeit.

In der CovPass-App sowie der Corona-Warn-App ist für die Impfzertifikate allerdings ein sogenanntes technisches Ablaufdatum hinterlegt. Demnach sind die Zertifikate genau zwölf Monate lang gültig. Zusätzlich findet sich dort der Hinweis, dass man sich rechtzeitig um einen neuen digitalen Nachweis bemühen solle. Wie sich die Impf-Zertifikate verlängern lassen, ist rechtlich zurzeit allerdings noch nicht geklärt.

Wer ist in NRW Geboosterten gleichgestellt?

Drei Personengruppen sind geboosterten Menschen in NRW gleichgestellt. Hinsichtlich der Dauer der Sonderregelung gibt es jedoch Unterschiede.

1. geimpfte genesene Personen: Darunter fallen Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19-Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben. Für diesen Status gibt es derzeit keine zeitliche Begrenzung.

2. doppelt geimpfte Personen: Personen mit einer zweimaligen Impfung sind Geboosterten gleichgestellt, wenn ihre zweite Impfung mehr als 14, aber weniger als 90 Tage zurückliegt.

3. genesene Personen: Wer eine Corona-Erkrankung mittels PCR-Test nachgewiesen bekommen und überstanden hat, hat dieselben Rechte wie Geboosterte, wenn die Infektion mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurückliegt - sogar dann, wenn die Person ungeimpft ist.

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