Rente in Nordrhein-Westfalen 1,33 Millionen Rentner zahlen Einkommensteuer

Düsseldorf · Wegen der 2005 geänderten Gesetzeslage sind immer mehr Bürger auch nach dem Erwerbsleben steuerpflichtig. Worauf muss man achten? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Früher mussten Bezieher einer gesetzlichen Rente meist keine Einkommensteuer zahlen. Doch nachdem ein steuerpflichtiger Pensionär wegen Ungleichbehandlung geklagt und vor dem Bundesverfassungsgericht 2002 Recht bekommen hatte, wird das System seit 2005 auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Damit wachsen immer mehr Senioren in die Besteuerung hinein.

In Nordrhein-Westfalen zahlten im Jahr 2014 erst 1,2 Millionen Rentner Einkommensteuer, 2016 waren es schon 1,33 Millionen, wie die Oberfinanzdirektion NRW (OFD) auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte. „Vermutlich wird die Zahl der Rentner, die sich mit Renteneinkünften in Nordrhein-Westfalen erklären, weiter steigen, was unter anderem mit dem demografischen Wandel der Gesellschaft zusammenhängt“, erklärte die OFD-Sprecherin.

Wer muss zahlen? Wer neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente, Miet- oder Kapitaleinkünfte hat, muss grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben – und meist auch zahlen. Wer dagegen nur eine gesetzliche Rente bezieht, muss auf das Jahr seiner Pensionierung achten, denn die nachgelagerte Besteuerung wird Schritt für Schritt eingeführt. Wer 2005 oder früher Rentner wurde, muss 50 Prozent der Bezüge versteuern. Wer in diesem Jahr in den Ruhestand geht, muss 76 Prozent versteuern. Steuerpflichtig sind Rentner aber nur, wenn sie damit über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen. Für 2018 liegt dieser bei 9000 Euro, bei einem gemeinsam veranlagten Ehepaar bei 18.000 Euro.

Ab welcher Rente fällt die Steuer an? Für jeden Jahrgang schreibt der Fiskus einen steuerfreien Betrag fest, den der Rentner sein Leben lang mitnimmt. Wer 2005 in den Ruhestand gegangen ist, muss demnach keine Einkommensteuern zahlen, wenn seine Jahresbruttorente 2018 nicht höher ist als 17 538 Euro – und er darüber hinaus keine weiteren Einkünfte hat. Wer in diesem Jahr aus dem Job ausscheidet, bleibt unbehelligt, so lange er nicht mehr als 13 817 Euro Jahresbruttorente hat. Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern ist die Summe doppelt so hoch. Für jeden neu hinzukommenden Jahrgang fällt der steuerfreie Teil der Rente geringer aus. Die Umstellung läuft noch bis 2040.

Im Zweifel eine Steuererklärung abgeben

Kann man steuerpflichtig werden, wenn man es bisher nicht war? Ja. Manchmal reichen für Senioren mit guter Rente schon kleine Erhöhungen aus, um plötzlich steuerpflichtig zu werden. Das gilt besonders, wenn die Rentenanpassung so kräftig ausfällt wie in diesem Jahr. Zum 1. Juli 2018 wurden die Renten in den alten Bundesländern um 3,22 Prozent angehoben. Gleiches gilt auch, wenn eine Frau Witwe wird und neben ihrer eigenen eine Witwenrente erhält. Sie kann dann steuerpflichtig werden, obwohl das Paar es zu Lebzeiten des Mannes nicht war. Doch das Paar hatte eben zwei Freibeträge, die Witwe hat nur einen.

Was tun, wenn man unsicher ist? Im Zweifel eine Steuererklärung abgeben, rät der Bund der Steuerzahler. Ohnehin teilen die Rentenkassen dem Finanzamt im Rahmen eines Abgleichs die Höhe der gesetzlichen Rente mit. Und wer sich zu spät meldet, für den kann es teuer werden. Denn die Finanzämter können noch für lange Zeit rückwirkend Einkommensteuer verlangen. „Maximal kann eine Steuerfestsetzung rückwirkend für 13 Jahre erfolgen, aktuell also bis zum Veranlagungszeitraum 2005“, sagt die OFD-Sprecherin. Der Zeitraum hänge auch davon ab, „ob bei der Nichterklärung der Renteneinkünfte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde“.

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