Kontrollen in NRW 6500 Menschen bei Verstößen gegen Corona-Regeln erwischt

Düsseldorf · Die Polizei in NRW hat in den ersten Tagen des geltenden Kontaktverbots 6500 Menschen erwischt, die gegen die Regelungen verstoßen haben. Jugendliche fielen dabei weniger auf als Erwachsene.

Einsatzkräfte von Polizei und Ordnungsamt kontrollieren in diesen Tagen, ob die Regelungen eingehalten werden.

Einsatzkräfte von Polizei und Ordnungsamt kontrollieren in diesen Tagen, ob die Regelungen eingehalten werden.

Foto: dpa/Bernd Thissen

In den ersten Tagen der neuen Corona-Regelungen in NRW hat die Polizei 6500 Menschen bei Verstößen erwischt - die allermeisten waren Erwachsene. Jugendliche und Kinder fielen dagegen weit weniger auf, teilte das Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Demnach seien von der Polizei zwischen dem 25. und 31. März insgesamt 2116 Ordnungswidrigkeitsanzeigen und 119 Strafanzeigen erstellt worden. Es gab laut Ministerium zwar kaum größere „Corona-Partys“, dafür aber fast 1200 kleinere verbotene Zusammenkünfte.

Nach Angaben des Innenministeriums wurden in den ersten Tagen der neuen Vorschriften 4242 Erwachsene auffällig. Dagegen nur 1968 Jugendliche und 294 Kinder. Bisheriger Höhepunkt sei der vergangene Samstag gewesen, an dem alleine 1031 Erwachsene der Polizei auffielen. Zum Vergleich: am vergangenen Montag waren es nur 305.

Das Innenministerium hat nach eigenen Angaben auch ausgewertet, wie oft es zu „unerlaubten Zusammenkünften“ kam. Insgesamt stellte die Polizei zwischen 25. und 31. März 1183 Gruppen mit mehr als zwei und höchstens zehn Personen fest. Mehr als zehn Personen trafen die Beamten nur 44 Mal an - teilweise gab es NRW-weit nur eine Anzeige pro Tag. Die meisten Grüppchen und Gruppen wurden an dem sonnigen Samstag auffällig.

Die Landesregierung hatte vergangene Woche einen Bußgeldkatalog erlassen, um Verstöße gegen das Kontaktverbot während der Corona-Krise zu ahnden. Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen sind 200 Euro Bußgeld fällig. Treffen von mehr als zehn Personen gelten sogar als Straftat, auf die zunächst ein Ermittlungsverfahren folgt.

(dpa)
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