Dienstrechtsreform in Nordrhein-Westfalen Ärger über die NRW-Frauenquote

Düsseldorf · Nach der von der rot-grünen Landesregierung eingeführten neuen Frauenquote sorgen schwammige Bestimmungen bei Beförderungen für Unruhe. Schon gibt es erste Klagen.

Die von der rot-grünen Landesregierung eingeführte neue Frauenquote für den Öffentlichen Dienst sorgt weiter für Ärger in der Beamtenschaft und beschäftigt inzwischen die Gerichte. „Ja, es gibt die ersten Klagen. Leider müssen wieder die Gerichte das letzte Wort sprechen“, sagte der Landesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (DBB), Roland Staude, auf Anfrage unserer Zeitung.

Rot-Grün hatte zum 1. Juli gesetzlich festgeschrieben, dass Frauen bei Beförderungsstellen im NRW-Landesdienst bereits dann den Vorzug vor ihren männlichen Kollegen erhalten sollen, wenn nur eine „im Wesentlichen gleiche Eignung“ vorliegt. Experten hatten seit Monaten vor diesem unbestimmten Rechtsbegriff gewarnt.

Vor allem bei Polizei und Finanzverwaltung mit zusammen über 70 000 Beschäftigten sorgen die offenbar zu schwammigen neuen Vorgaben für Unruhe. Dort werden Beamte nach jahrelangen Beurteilungslisten befördert, die jetzt durch die Frauenquote durcheinandergewirbelt werden.

Ein Mann, der sich bis Juni noch Hoffnung auf eine baldige Beförderung machen durfte, fiel plötzlich auf einen aussichtslosen Rang ab. Umgekehrt sind nach Einschätzung des Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, Arnold Plickert, hervorragend qualifizierte Frauen behördenintern unter Rechtfertigungsdruck geraten: „Keine Kollegin will befördert werden, nur weil sie eine Frau ist.“ DBB-Landeschef Staude forderte umgehend Nachbesserungen: „Wir brauchen rechtlich belastbare Regelungen.“ Es sei ein schwerer Fehler gewesen, „die Frauenförderung zu einem Politikum zu machen“.

Finanzminister Norbert Walter-Borjans und Innenminister Ralf Jäger (beide SPD) bemühten sich bereits, die eigene Dienstrechtsreform abzufedern. Walter-Borjans winkte kurz vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Juni noch 1500 Beförderungen durch. Jäger schuf im Juli 2200 zusätzliche Beförderungsstellen, ließ für 2017 geplante Beförderungen vorziehen und verkürzte die bei der Polizei geltende Wiederbesetzungssperre von 18 auf 12 Monate. Damit sei „Druck aus dem Kessel“ genommen worden, lobte Plickert.

Trotzdem bleibt in vielen Dienststellen unklar, wie mit der Bevorzugung von Frauen künftig umgegangen werden soll. Es fehlt noch immer an Ausführungsbestimmungen zur Dienstrechtsreform. Ein Erlass des Innenministeriums zu neuen Beurteilungsfaktoren ist nach Informationen unserer Zeitung vom Hauptpersonalrat der Polizei umgehend zurückgewiesen worden.

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