AfD: Gericht prüft Antrag auf Neuwahl der Parteispitze

Berlin · Ein AfD-Mitglied aus Nordrhein-Westfalen hat einen Monat nach dem Bundesparteitag in Hannover eine Wiederholung der Wahl der Parteispitze beantragt. Nach Informationen der "Rheinischen Post" fordert der Mann in einem Antrag an das Bundesschiedsgericht die "Annullierung sämtlicher Wahlgänge zum Bundesvorstand ab der Wahl zum 2. gleichberechtigten Sprecher". Zur Begründung führe er an, der Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk hätte nicht als Delegierter für NRW an dem Parteitag teilnehmen dürfen, weil er seinen Erstwohnsitz noch in Hamburg hat.

 Der AfD-Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk.

Foto: Hauke-Christian Dittrich/Archiv

Gottschalk sagte am Freitag auf Anfrage, er sei von dem Vorstoß seines Parteikollegen Andreas Handt überrascht worden. Er gehe aber davon aus, dass bei seiner Wahl zum Delegierten alles richtig gelaufen sei. "Ich halte mich überwiegend in Nordrhein-Westfalen auf", versicherte Gottschalk. Er habe inzwischen ein Haus gekauft und wolle seinen Erstwohnsitz demnächst in Nettetal anmelden. Gegenüber dem AfD-Kreisverband Viersen habe er mit offenen Karten gespielt.

Gottschalk war in Hannover zum stellvertretenden Parteivorsitzenden gewählt worden. Handt unterlag bei der Wahl der Beisitzer seinem NRW-Parteikollegen Guido Reil.

Der Parteitag hatte zuerst den Vorsitzenden Jörg Meuthen wiedergewählt. Bei der Wahl des Co-Vorsitzenden wurde es dann ganz knapp. Nachdem es in zwei Wahlgängen zu einem Patt zwischen dem Berliner AfD-Landeschef Georg Pazderski und der vom rechten Flügel unterstützten Kandidatin Doris von Sayn-Wittgenstein gekommen war, gab Pazderski auf. Alexander Gauland wurde zum Co-Vorsitzenden gewählt.

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