Kommentar zu den Plänen zur Maklergebühr Am Bedarf vorbei

Meinung | BERLIN · Die hohen Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie sind gerade für junge Familien ein Problem. Das Bestellerprinzip bei der Maklergebühr durchzusetzen, ist allerdings keine Lösung, sagt GA-Autor Jan Drebes.

 Begehrt, aber teuer: Einfamilienhäuser in einem Neubaugebiet.

Begehrt, aber teuer: Einfamilienhäuser in einem Neubaugebiet.

Foto: dpa

Der Ansatz der Bundesjustizministerin ist grundsätzlich richtig: Sie will die Nebenkosten beim Erwerb einer Immobilie senken. Das wird vor allem denjenigen zugutekommen, die noch nicht über viel Eigenkapital verfügen. Junge Eltern etwa, die in einer Großstadt leben, ein durchschnittliches Einkommen haben und jetzt für ihre Familie mehr Platz brauchen, sind ein klassisches Beispiel für Bevölkerungsgruppen, die unter den explodierenden Immobilienpreisen zu leiden haben.

Weil sie in der Regel noch nicht lange berufstätig sind und kaum Ersparnisse aufbauen konnten, kommen sie oft nicht an günstige Kreditkonditionen und damit auch nicht an Wohneigentum in den Städten oder dem Speckgürtel. Die Folge: Ganze Straßenzüge werden von Investoren oder Reichen aufgekauft, das Gefüge einer Stadt gerät in Schieflage.

Das Bestellerprinzip im Kaufmarkt durchzusetzen, ändert jedoch wenig. Denn der Verkäufer, wenn er den Makler bestellt, könnte die Courtage einfach auf den Kaufpreis aufschlagen. Das führt nicht nur zu noch höheren Preisen. Es würde auch die anderen Kaufnebenkosten erhöhen, die sich nach dem Kaufpreis richten. Die erdachte Entlastung wäre ad absurdum geführt.

Statt also ein teures Baukindergeld aufzulegen, das vor allem Neubauten auf dem Land fördert, sollte es ein Eigenkapitaldarlehen des Staates geben. Es könnte bei den Banken wie Eigenkapital anerkannt werden und müsste erst am Ende zurückgezahlt werden – zu günstigen Bedingungen, etwa durch die KfW gefördert. Das wäre auch für Steuerzahler günstiger.

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