Angeklagter im Prozess um Wehrhahn-Bombe auf freiem Fuß

Düsseldorf · Vor 18 Jahren explodierte am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn eine ferngezündete Bombe in einer Gruppe von Zuwandern. Es dauerte lange, bis ein Verdächtiger ermittelt und vor Gericht gestellt werden konnte. Nun überrascht das Gericht mit einer Entscheidung.

 Rettungskräfte versorgen vor dem Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn Verletzte.

Rettungskräfte versorgen vor dem Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn Verletzte.

Foto: Christian_Ohlig/Archiv

Im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn hat das Gericht den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben. Nach 25 Verhandlungstagen und der Anhörung von Dutzenden Zeugen und drei Sachverständigen sehe die Kammer keinen dringenden Tatverdacht mehr, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der 51-Jährige kam umgehend frei.

Bei dem Bombenanschlag waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Bei den Opfern handelt es sich um Zuwanderer aus Osteuropa. Die Staatsanwaltschaft hatte den 51-Jährigen mit Kontakten zur rechten Szene wegen zwölffacher Mordversuchs aus Fremdenhass angeklagt. Er bestreitet die Tat.

Noch am Montag hatte die Staatsanwaltschaft in einer Zwischenbilanz argumentiert, der Angeklagte habe sich selbst verraten. Er habe mehrfach Wissen offenbart, dass nur der Täter gehabt habe, hatte Staatsanwalt Ralf Herrenbrück gesagt. Der Angeklagte habe zudem mehrfach nachweislich die Unwahrheit gesagt und sich in Widersprüche verwickelt. Auch die Nebenkläger zeigten sich am Montag von der Schuld des 51-Jährigen überzeugt.

Doch das Gericht folgte der Verteidigung, die die Zeugenaussagen als unglaubwürdig kritisiert hatte. Sie seien nicht ausreichend belastbar. Das Gericht ordnete an, den 51-Jährigen nach mehr als einem Jahr aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Nach Einschätzung der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus sind Ermittlungsfehler aus dem Jahr 2000 für die jetzt eingetretene schwierige Lage verantwortlich. In einem Untersuchungsausschuss des Landtags hatte ein Ermittler eingeräumt, die erste Durchsuchung beim Verdächtigen sei keine echte Durchsuchung gewesen, sondern "ein Stubendurchgang".

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