Kommentar zum Dienstsitz des BMVg Argument für Bonn

Meinung | Bonn · Die Hauptdienststelle des Verteidigungsministeriums ist weiterhin in Bonn. Dass die „politische Musik“ im Falle des Verteidigungsministeriums dennoch längst im Bendlerblock spielt, ist unbestreitbar, kommentiert Rüdiger Franz.

Der Sitz des Verteidigungsministeriums in Bonn auf der Hardthöhe.

Der Sitz des Verteidigungsministeriums in Bonn auf der Hardthöhe.

Foto: picture alliance / dpa

Zwei Dinge lehrt der Beschluss der Berliner Verwaltungsrichter zur Frage nach dem ersten Dienstsitz des Bundesverteidigungsministers. Zum einen: Nicht nur in Politik und Bevölkerung scheiden sich an der Zweiteilung der Regierungsaufgaben zwischen dem einstigen Provisorium Bonn und Berlin die Geister; auch durch das Ministerium selbst geht in dieser Frage offenbar ein tiefer Riss.

Dass die Berliner Personalvertretung die Entscheidung zu ihren Gunsten jetzt vor dem Verwaltungsgericht suchte, zeugt von harten Bandagen, in denen unter dem Dach des BMVg inzwischen um den Status als Hauptsitz gekämpft wurde. Wären die Berliner erfolgreich gewesen, so hätten indirekt Verbände und Gewerkschaften vor dem Hintergrund anstehender Personalratswahlen bewirkt, wo der Hauptsitz eines der größten Ministerien liegt. Das wirkt befremdlich.

Der zweite Aspekt des Beschlusses betrifft genau diese Frage: Wer darf eigentlich entscheiden? Hierauf haben die Richter ebenfalls eine klare Antwort gegeben: Die Entscheidung, wo sich der Hauptsitz des Verteidigungsministeriums befinde, sei allein Sache der Bundesregierung. Und so lange diese nichts anderes sagt, bleibt alles beim alten. Das heißt aber auch: Sollte es Annegret Kramp-Karrenbauer oder ihren Nachfolgern gefallen, können sie Berlin als ersten Dienstsitz definieren. Denn tatsächlich schreibt der Wortlaut des Berlin/Bonn-Gesetzes Arbeitsteilung vor, lässt die Frage des Hauptsitzes der Ministerien aber offen. Dass im Verteidigungsministerium die „politische Musik“ längst im Bendlerblock spielt, ist unbestreitbar. Für diese Entwicklung bedurfte es aber offenbar eben keines ersten Dienstsitzes. Und das wiederum ist im Sinne des Ausgleichs doch das beste Argument für Bonn.

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