Messerangriff auf Polizisten Attacke im Auftrag des IS? BGH prüft Urteil im Fall Safia S.
Karlsruhe · Das Mädchen Safia S. sympathisierte mit der Terrormiliz IS und stach einen Polizisten nieder. Versuchter Mord, entschied das OLG Celle. Doch war die Schülerin auch der lange Arm des IS? Der BGH prüft. Je nach Urteil könnte sie mit einer milderen Strafe davon kommen.
Vor zwei Jahren sorgte die Messerattacke der jugendlichen IS-Sympathisantin Safia S. auf einen Polizisten in Hannover für Entsetzen - nun überprüft der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall. Das Mädchen hat gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle Revision eingelegt.
Das hatte den Angriff als Auftragstat der Terrormiliz Islamischer Staat gewertet und die Schülerin zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die Verteidigung bestreitet diesen Vorwurf. Vom Urteil der höchsten deutschen Strafrichter hängt es ab, ob die heute 17-Jährige auf eine mildere Strafe hoffen kann. Der BGH entscheidet am 19. April (AZ: 3 StR 286/17).
Am 26. Februar 2016 hatte die damals 15 Jahre alte Gymnasiastin mit einem sechs Zentimeter langen Gemüsemesser bei einer Kontrolle am Hauptbahnhof Hannover einen 34 Jahre alten Polizisten in den Hals gestochen. Der Beamte erlitt lebensgefährliche Verletzungen, überlebte aber die Attacke. Ermittler sprachen damals von der ersten Tat, die der IS in Deutschland in Auftrag gegeben habe.
Das OLG Celle verurteilte die Deutsch-Marokkanerin dafür zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Ein heute 21-jähriger Deutsch-Syrer wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er die geplante Tat nicht angezeigt hatte.
Safia S. hat die Attacke eingeräumt und sich bei dem Polizisten entschuldigt. Ihre Verteidiger bestritten am Donnerstag vor dem BGH aber, dass man die Tat als Unterstützung des IS werten könne, und forderten eine Aufhebung des OLG-Urteils. Dem schloss sich der Anwalt des Mitwissers an, der ebenfalls Revision eingelegt hat.
Aus Sicht der Bundesanwaltschaft hat Safia S. die Terrormiliz mit der Tat hingegen klar unterstützt. Zu den Zielen des IS gehöre es, Unsicherheit zu schüren und durch derartige Anschläge Angst zu verbreiten. "Ich kann keine Mängel in der Beweiswürdigung sehen", sagte der Vertreter der obersten Anklagebehörde vor dem BGH.
Safia S., Tochter einer strenggläubigen Marokkanerin, hatte sich schon früh radikalisiert. Bereits als Grundschülerin soll sie mit dem Salafistenprediger Pierre Vogel in Kontakt gekommen sein. Der präsentierte sie als "Unsere kleine Schwester im Islam" auf Youtube beim Rezitieren des Korans. Als sie im Januar 2016 nach Istanbul flog, um sich dem IS anzuschließen, wurde sie von ihrer Mutter zurückgeholt.
Nach Feststellung des Gerichts chattete sie noch kurz vor der Messerattacke mit IS-Leuten und fabrizierte ein Bekenner-Video. Dieses wurde jedoch nie ausgestrahlt. Ist das ein Beleg dafür, dass die Tat doch kein IS-Auftrag war? Die Verteidigung sieht das so. Die Bundesanwaltschaft schließt hingegen einen technischen Defekt ebenso wenig aus wie die Möglichkeit, dass sich der IS deshalb nicht zur Tat bekannte, weil sie als "Misserfolg" gewertet wurde - oder dass das Mädchen nach der Festnahme geschützt werden sollte.