Kommentar zur zur Vorratsdatenspeicherung Aus gegebenem Anlass

BERLIN · Das musste ja kommen und hat wenig mit den drei konkreten Terrorwarnungen in Dresden, Braunschweig und Bremen zu tun:.

Schon in christlich-liberalen Zeiten hatte es im Bundestag eine Mehrheit für eine neu geregelte verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung gegeben. Union und SPD waren sich da weitgehend einig. Sie war am Widerstand der FDP gescheitert.

Dieser störende Faktor ist nun nicht mehr da. Logisch, dass die alten Begehrlichkeiten nicht verschwunden sind. Nun soll sie also doch wieder eingeführt werden. Ohne Rücksicht auf einschlägige Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes. Die für Strafverfolgung zuständigen Behörden begrüßen das nachdrücklich. Es machte ihre Arbeit einfacher. Aber nicht alles, was den Kriminalisten die Arbeit erleichtert, ist in einer freien Gesellschaft dadurch automatisch gerechtfertigt. Ein totaler Überwachungsstaat schützte am besten gegen Kriminalität - aber er würde aufheben, was er zu schützen vorgibt.

So wird man die Begründungen für das Vorhaben genau wägen müssen. Und da können die zumeist vorgebrachten Argumente kaum überzeugen. Zur Prävention ist das anlasslose Sammeln der Telefonverbindungsdaten nicht geeignet. Bestenfalls zur Verfolgung. Deshalb ist das Hantieren mit den aktuellen Terrorwarnungen nur ein rhetorischer Kniff. Und selbst bei der Strafverfolgung, würde es gerade dort kaum leichter, wo es behauptet wird. Wer so viel kriminelle Energie besitzt, einen Terroranschlag zu planen, kennt die Umgehungsstrategien.

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