Kommentar zur rot-grünen Dienstrechtsreform in NRW Bauchlandung

Meinung | Düsseldorf · Die rot-grüne Dienstrechtsreform in NRW darf als klassisches Beispiel dafür gelten, dass „gut gemeint“ leider allzu oft das Gegenteil von „gut gemacht“ ist.

Mit allerlei Gummiparagrafen versucht die Landesregierung, eine Frauenquote in den Öffentlichen Dienst zu tragen. Das Ergebnis: Unmut in vielen Behörden. Klagen zurückgesetzter Männer. Frauen unter kollegialem Rechtfertigungsdruck. Endlose Selbstbeschäftigung insbesondere von Finanzverwaltung und Polizei, die eigentlich so viel Wichtigeres zu tun hätten.

Die handwerklich schlecht gemachte Dienstrechtsreform ist eine politische Bauchlandung mit Ansage. Monatelang hatten Praktiker aus dem Landesdienst für Übergangsregelungen plädiert, die auf laufende Beurteilungszyklen Rücksicht nehmen. Sie hatten klare Ausführungsbestimmungen eingefordert und Hinweise auf Möglichkeiten für stärkere Familienfreundlichkeit und mehr Frauengerechtigkeit bei Beförderungen gegeben. Stattdessen bekommen nun wieder die Gerichte Arbeit.

Aus Schaden ist diese Regierungskoalition nicht klug geworden. Bereits mit dem verkorksten Tariftreue- und Vergabegesetz, das schon vier Jahre nach Inkrafttreten generalüberholt werden musste, verhob man sich am Anspruch, den Öffentlichen Dienst zum besonders vorbildlichen Arbeit- und Auftraggeber zu machen. Es gehört zu den ironischen Wendungen der neuen Frauenquote, dass ausgerechnet Finanz- und Innenminister die eigene Dienstrechtsreform mit Massenbeförderungen auszuhebeln versuchen. Sie hätten besser vorher im Kabinett die Stimme erhoben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort