Tauziehen vor Gericht Behörde wehrt sich gegen Rückholung von Sami A. aus Tunesien

Düsseldorf · Das juristische Tauziehen um den abgeschobenen Islamisten Sami A. geht weiter. Das Ausländeramt Bochum wehrt sich mit allen Mitteln dagegen, den als Gefährder eingestuften Mann aus Tunesien zurückholen zu müssen.

 Im Fall Sami A. ist gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt worden.

Im Fall Sami A. ist gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt worden.

Foto: Caroline Seidel
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