Rente Beschäftigte tragen den Löwenanteil

Berlin · Die geplante Angleichung der Ostrenten verursacht Kosten in Milliardenhöhe. Von 2018 bis 2024 belaufen sich diese auf 15,7 Milliarden Euro – der Bund übernimmt davon nur insgesamt 2,4 Milliarden Euro.

 Mitte Februar will Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) den Gesetzentwurf zur Angleichung der Ostrenten an das Westniveau dem Kabinett vorlegen.

Mitte Februar will Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) den Gesetzentwurf zur Angleichung der Ostrenten an das Westniveau dem Kabinett vorlegen.

Foto: picture alliance / dpa

Die Bundesregierung bereitet neue Milliardenausgaben bei der Rente vor. Mitte Februar wird Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) den Gesetzentwurf zur Angleichung der Ostrenten an das Westniveau dem Kabinett vorlegen. Kurz vor Weihnachten verständigten sich Nahles und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf die Aufteilung der Kosten. Nahles argumentierte, bei der Anhebung der Ostrenten auf den Stand im Westen handele es sich um eine gesellschaftliche Aufgabe. Aus diesem Grund solle der Bundeshaushalt – und damit der Steuerzahler – für die Kosten in Milliardenhöhe aufkommen.

Doch die Sozialdemokratin konnte sich nicht durchsetzen. Schäuble steuert einen vergleichsweise kleinen Betrag aus dem Haushalt bei. Folge: Die Hauptlast des neuen Rentenpakets wird den Beitragszahlern aufgebürdet – also Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Mehrkosten durch das Gesetz belaufen sich von 2018 bis 2024 auf 15,7 Milliarden Euro – der Bund übernimmt davon nur insgesamt 2,4 Milliarden Euro. Erst ab 2025 will Schäuble sich laut Entwurf mit jährlich zwei Milliarden Euro und somit der Hälfte der Kosten beteiligen.

Mit dem Gesetz will die große Koalition ein gleiches Rentenrecht in Ost und West schaffen. Ein Vierteljahrhundert nach der Wiedervereinigung liegt der für die Bemessung des Ruhestandsgelds wichtige Rentenwert im Osten bei 94 Prozent des Westwerts. Grund dafür sind die niedrigeren Löhne in Ostdeutschland. Zum Ausgleich werden die Verdienste der Ost-Arbeitnehmer bei der Rente höhergewertet. Von 2018 bis 2024 soll der Ost-Rentenwert in sieben Schritten auf das Westniveau angehoben werden. Das heißt, dass die jährliche Rentenanpassung der Ost-Rentner künftig höher ausfällt. Gleichzeitig wird die Höherwertung der ostdeutschen Arbeitnehmerverdienste bei der Rente verringert. Die Bundesregierung will damit die Einheit im Rentenrecht erreichen.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund warnt den Gesetzgeber davor, die Kosten einseitig den Beitragszahlern aufzulasten. „Die Finanzierung der Mehrausgaben, die durch eine vorzeitige Angleichung der Renten in Ost und West entstehen, muss systematisch korrekt aus Steuermitteln erfolgen“, heißt es in einer Stellungnahme. Die Renten richten sich grundsätzlich nach der Lohnentwicklung. Die Angleichung der Renten in Ost und West solle nun schneller erfolgen als die Angleichung der Löhne.

Der CDU-Rentenexperte Peter Weiß verteidigte das Vorgehen. „Die Angleichung in sieben Schritten minimiert die Probleme bei der Ost-West-Angleichung der Renten“, sagte Weiß dieser Zeitung. Weiß argumentierte, es liege auch im Interesse der Beitragszahler im Westen, das bisherige Rentenrecht im Osten zu ersetzen. Die Höherwertung von Rentenansprüchen in Ostdeutschland führe dazu, dass ein Beschäftigter im Osten, der dasselbe Gehalt bezieht wie ein Arbeitnehmer im Westen, einen höheren Rentenanspruch erwirbt. Dieses Privileg werde wegfallen.

Weiß erwartet, dass die Kosten durch das Gesetz am Ende geringer ausfallen: „Dabei handelt es sich um Maximalkosten.“

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