BGH urteilt über "Scharia-Polizei"-Freisprüche

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet heute seine Entscheidung über die Freisprüche im Verfahren um die Wuppertaler "Scharia-Polizei". Alle sieben Angeklagte waren im November 2016 vom Landgericht Wuppertal vom Vorwurf freigesprochen worden, gegen das Uniformverbot verstoßen oder Beihilfe dazu geleistet zu haben. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. (3 StR 427/17)

 "Scharia-Polizei".

"Scharia-Polizei".

Foto: Oliver Berg/Archiv

Die Männer hatten im September 2014 einen nächtlichen Rundgang in Wuppertal unternommen und dabei orange Warnwesten getragen - zum Teil mit der Aufschrift "Sharia Police". Sie wollten junge Muslime ansprechen und sie vom Besuch von Spielhallen, Gaststätten oder Bordellen sowie vom Alkoholkonsum abhalten. Der Auftritt der selbst ernannten Sittenwächter hatte bundesweit Empörung ausgelöst.

Scharia ist die arabische Bezeichnung für islamisches Recht und beruft sich auf den Koran und die überlieferte Lebenspraxis des Propheten Mohammed.

In der Verhandlung im Dezember sagte der Vorsitzende Richter, es komme bei der Beurteilung des Falls vor allem auf die Aufschrift der Warnwesten an. Die Westen an sich seien kein Problem.

Entscheidend ist Paragraf 3 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes: "Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen."

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