Einser-Jurist und Rechtsaußen BGH verhandelt über Ablehnung von NPD-Anwalt für Stipendium

Karlsruhe · Hat die Parteizugehörigkeit mit der Vergabe von Stipendien zu tun? NPD-Anwalt Peter Richter glaubt: ja. Deshalb zieht er vor den Bundesgerichtshof.

 NPD-Anwalt Peter Richter will erzwingen, dass erneut über seine Bewerbung für ein Stipendium entschieden werden muss.

NPD-Anwalt Peter Richter will erzwingen, dass erneut über seine Bewerbung für ein Stipendium entschieden werden muss.

Foto: Uwe Anspach/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über eine Klage des Anwalts und Mitglieds der rechtsextremen NPD, Peter Richter, in eigener Sache verhandelt.

Der Parteifunktionär wollte am Donnerstag vor dem höchsten Zivilgericht in Karlsruhe erreichen, dass neu über seine Bewerbung für ein Stipendium einer Studienstiftung des Saarlandes entschieden werden muss. Der Einser-Jurist geht davon aus, dass seine Ablehnung für die Förderung eines Masterstudiums politisch motiviert war.

Auch der Vorsitzende Richter des Ersten Senats äußerte zu Beginn der mündlichen Verhandlung Zweifel daran, dass das Auswahlverfahren korrekt abgelaufen ist. Anders als andere Kandidaten habe man Richter nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Möglicherweise habe die Stiftung außerdem bei der Auswahl Kriterien herangezogen, die sie nicht in der Ausschreibung veröffentlicht hatte.

Ein Urteil will der Senat am 15. Dezember verkünden. (Az.: I ZR 63/15)

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