Klärung gefordert Bluttests auf Down-Syndrom auf dem Prüfstand

Berlin · Es ist eine schwierige Frage für viele werdende Eltern: Wie weit wollen sie mit Gen-Untersuchungen zur Gesundheit ungeborener Kinder gehen? Nun soll sich der Bundestag für die Gesellschaft insgesamt damit befassen.

Mehr als 100 Bundestagsabgeordnete dringen auf eine grundlegende Klärung ethischer Fragen bei Bluttests für Schwangere, etwa auf ein Down-Syndrom des Kindes.

Die Fortschritte der genetischen Diagnose erforderten gesellschaftliche Antworten, wie mit den Erkenntnissen umzugehen sei, sagte der CDU-Abgeordnete Rudolf Henke bei der Vorstellung einer fraktionsübergreifenden Initiative am Freitag in Berlin. Angestrebt wird dafür eine offene Debatte im Bundestag Anfang kommenden Jahres. Hintergrund ist auch eine Prüfung des Gemeinsamen Bundesausschusses des Gesundheitswesens, in welchen Fällen die gesetzlichen Kassen solche Tests künftig bezahlen könnten.

Die Linke-Abgeordnete Kathrin Vogler erläuterte, es sei mit vielen weiteren Bluttests zu genetisch verursachten Erkrankungen ungeborener Kinder zu rechnen. Noch sei eine gesellschaftliche Debatte möglich. "Wir sollten das Zeitfenster nutzen." Die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer sagte, statt durch immer mehr Tests den Anschein zu erwecken, man habe es unter Kontrolle, was für ein Kind man bekomme, gehe es um Wertschätzung von Vielfalt. Dagmar Schmidt (SPD) sagte, Eltern sollten nie in Gefahr geraten, sich für die Geburt eines Kindes rechtfertigen zu müssen. Jens Beeck (FDP) betonte, diese Diskussion solle dann auch in die gesamte Gesellschaft getragen werden.

Den Anstoß für eine Debatte haben zehn Parlamentarier von Union, SPD, Grünen, Linken und FDP in einem gemeinsamen Papier gegeben. Menschen mit Down-Syndrom würden mit ihrer Sicht auf ihr Leben und diese Tests bisher zu wenig in die Diskussion einbezogen, heißt es darin. Zu den Abgeordneten, die den Vorstoß unterstützen, gehören etwa auch Bundesforschungsministerin Anja Karliczek, die Staatsministerinnen Monika Grütters und Annette Widmann-Mauz (alle CDU) und Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt.

Bei einem Down-Syndrom haben Menschen in jeder Zelle ein Chromosom mehr als andere Menschen. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden, daher auch die Bezeichnung Trisomie 21. Folgen sind körperliche Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und sprachliche Entwicklung. Die Ausprägungen sind aber sehr unterschiedlich.

Seit 2012 werden Schwangeren vorgeburtliche Bluttests angeboten, die unter anderem untersuchen, ob das Kind mit Down-Syndrom auf die Welt kommen würde. Lange hatte sich dies zuvor während der Schwangerschaft nur mit einer riskanteren Fruchtwasseruntersuchung abschätzen lassen.

Auch die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt wirbt für eine Debatte. "Wollen wir, dass bei allen schwangeren Frauen ein Bluttest auf Down-Syndrom des Kindes gemacht wird?", sagte die SPD-Abgeordnete, die auch Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe ist, der dpa. Würden die Tests als Reihenuntersuchung eingeführt, "wäre das ein Signal, dass Down-Syndrom vermieden werden sollte". Menschen mit Down-Syndrom würden sich zu Recht abgewertet fühlen. Der Test sollte allenfalls in Risikofällen gemacht werden. Dazu bedürfe es aber umfassender Beratung der Paare durch Ärzte.

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Peter Dabrock, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitag): "Auch wenn es gesellschaftlich nicht mehr erwünscht ist, zu sagen, man wolle kein behindertes Kind: Im tiefsten Innern wünschen sich doch alle Eltern gesunden Nachwuchs. Und ein Gentest hat im Unterschied zu den herkömmlichen Untersuchungsmethoden keine Nebenwirkungen." Er betonte zugleich, das gesellschaftliche Klima im Umgang mit Behinderung sei deutlich besser geworden. "Bei dieser gewandelten Einstellung muss und kann man ansetzen, damit die pränatale Selektion nicht zu einer gesellschaftlichen Norm wird." Es gehe unter anderem um die Frage, wie Behinderte noch besser gefördert und integriert werden können.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) begrüßten die Initiative aus der Mitte des Bundestages. "Das Parlament ist der richtige Ort, um über diese grundlegende ethische Frage zu entscheiden", sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz, der dpa.

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