Bundestagswahl im September 2021 Alles, was Sie zur Briefwahl wissen müssen

Berlin · Sie wird immer beliebter: Viele Wählerinnen und Wähler gehen nicht mehr ins Wahllokal, sondern nutzen bequem die Briefwahl. In Corona-Zeiten allemal. Doch worauf muss man achten? Und was bedeutet die Briefwahl für die Parteien?

 Unter anderem mit diesem Plakat wirbt die SPD nicht nur für ihren Ansatz beim Mindestlohn, sondern auch für die Briefwahl.

Unter anderem mit diesem Plakat wirbt die SPD nicht nur für ihren Ansatz beim Mindestlohn, sondern auch für die Briefwahl.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Sie wird immer beliebter. Viele Wählerinnen und Wähler  gehen nicht mehr ins Wahllokal, sondern nutzen bequem die Briefwahl. In Corona-Zeiten allemal. Ein einheitliches Startdatum für die Briefwahl gibt es nicht. Allein schon deshalb, weil für jeden der 299 Wahlkreise ein eigener Stimmzettel gedruckt wird. Mal geht das schneller, mal nicht. Weil aber der Stichtag für die Erstellung der Wählerverzeichnisse auf den 42. Tag vor der Wahl gesetzlich festgelegt ist, also auf den kommenden Sonntag, dürften laut Bundeswahlleiter am 16. August die ersten Wahlunterlagen verschickt werden.

Welche Bedeutung hat die Briefwahl für die Bundestagswahl? Die Experten sind sich einig: Eine ziemlich große. Denn als sicher gilt, dass die Zahl der Briefwähler in diesem Jahr die Rekordmarke von 28,6 Prozent aus dem Jahr 2017 knacken wird. Und zwar deutlich. Weil es bequemer ist, weil die Corona-Pandemie vom Gang ins Wahllokal abhalten dürfte. Laut einer neuen, repräsentativen Online-Umfrage des Marktforschungsinstituts „OmniQuest“ haben 54 Prozent der Befragten vor, ihre Stimme per Brief abzugeben. 65 Prozent der Unions-Anhänger und 62 Prozent der Grünen-Anhänger planen dies, aber lediglich 38 Prozent potentieller AfD-Wähler. Die AfD steht der Briefwahl skeptisch gegenüber. Dass jeder Zweite zur ihr tendiere, könnten die Parteien nicht ignorieren, so der Chef des Heidelberger Meinungsforschungsinstituts IfZ, Thomas Wind, zu unserer Redaktion. „Ein furioser Wahlkampfendspurt bringt wenig, wenn viele ihr Kreuz schon gemacht haben.“ 

Wie sehen das die Parteien? Genauso wie Experte Wind. Auch die Parteistrategen wissen, dass die Bundestagswahl per Brief entschieden werden könnte. Die ganz heiße Phase des Wahlkampfes beginnt deshalb nicht mehr zwei Wochen vor dem Wahltermin am 26. September, sondern halt um den 16. August.

Wie läuft die Briefwahl konkret ab? Laut Bundeswahlleiter ist es so: Wählerinnen und Wähler können die Unterlagen in der Gemeinde beantragen, in der sie ihren Erstwohnsitz haben. Bei vielen Kommunen geht das online. Die Unterlagen können auch persönlich abgeholt werden. Wer möchte, kann dann gleich wählen. Wer die Wahlbenachrichtigung abwartet, findet auf der Rückseite einen Vordruck, den man ausgefüllt zurücksendet, um die Papiere zu erhalten.

Kann man auch vom Ausland aus abstimmen? Ja. Die Briefwahlunterlagen kann man sich auch an eine andere Anschrift, zum Beispiel an den Urlaubsort, senden lassen. Nur: Der Wahlbrief muss dann ausreichend frankiert werden. Schickt man aus dem außereuropäischen Ausland, sollte man die Luftpost nutzen. Denn die Zeit kann knapp werden.

Welche Fristen gibt es? Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln muss spätestens am Wahltag eintreffen, damit er berücksichtigt wird. Das heißt konkret: bis 18 Uhr. Alternativ können Briefwähler bis dahin die Unterlagen auch in den Hausbriefkasten oder Fristenbriefkasten der jeweiligen Gemeinde einwerfen oder den Bediensteten des Wahlamts übergeben. Im Wahllokal selbst dürfen Wahlbriefe nicht abgegeben werden, da die Briefwahl gesondert ausgezählt wird.

Wie steht es ums Wählen in den Flutgebieten? Alles wird gut, glaubt der Bundeswahlleiter. „Jeder, der wählen will, wird auch wählen können“, so sein Sprecher zu unserer Redaktion. In Nordrhein-Westfalen stelle sich die Situation längst nicht so dramatisch da wie in Rheinland-Pfalz. Aus dem NRW-Innenministerium heißt es, die Deutsche Post gewährleiste in einigen Regionen die Zustellung durch die Einrichtung von Postfächern und Abholgmöglichkeiten in mobilen Bussen. Briefwahlanträge könnten auch diejenigen stellen, die sich wegen Unbewohnbarkeit ihrer Wohnung derzeit an einem anderen Ort aufhalten. Rheinland-Pfalz setzt unter anderem darauf, dass sich die Gemeinden bei der Beantragung und Versendung der Briefwahlunterlagen gegenseitig unterstützen.

 Mehr Infos: www.bundeswahlleiter.de

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