Fristen, Termin, Unterlagen beantragen Das müssen Sie zur Briefwahl für die Landtagswahl 2022 wissen

Bonn · Am 15. Mai findet die Landtagswahl in NRW statt. Wer nicht vor Ort wählen will, sondern lieber Briefwahl beantragen möchte, muss einige Dinge beachten. Hier gibt es alle Infos zu Fristen, Berechtigung und Unterlagen.

 Briefwahl beantragen für die NRW-Landtagswahl 2022: WIr erklären, wie es geht und was Sie beachten müssen.

Briefwahl beantragen für die NRW-Landtagswahl 2022: WIr erklären, wie es geht und was Sie beachten müssen.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Briefwahl beantragen für die Landtagswahl 2022 in NRW: Wir erklären, was Sie beachten müssen. Alle Infos, wo und wie Sie Briefwahl beantragen können, welche Fristen gelten und welche Dokumente Sie brauchen, finden Sie hier.

Die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen findet am Sonntag, 15. Mai 2022 statt. Landeswahlleiter Wolfgang Schnelle rechnet damit, dass auch bei dieser Wahl zahlreiche Wählerinnen und Wähler Briefwahl beantragen werden. Bereits bei den Bundestagswahlen 2021 lag der Anteil bei 47,3 Prozent, vor allem bedingt durch die Hygienevorschriften aufgrund der Corona-Pandemie. Bei der NRW-Landtagswahl 2017 hatten lediglich 28,6 Prozent ihre Stimme per Briefwahl abgegeben.

Landtagswahl 2022 in NRW: Briefwahl beantragen – wie geht das?

Wer für die NRW-Landtagswahl 2022 Briefwahl beantragen möchte, hat dazu unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich das Antragsformular für Briefwahlunterlagen. Der Antrag muss unterschrieben an die Gemeinde zurückgesendet werden.
  • Die meisten Städte und Gemeinden bieten auch online die Möglichkeit, den Antrag auf Briefwahl zu stellen. Informationen, wie Sie Briefwahl in Bonn beantragen können, gibt es hier.
  • Wer persönlich im Wahlbüro vorbeischaut, kann die Briefwahlunterlagen meist direkt mitnehmen. Dafür muss allerdings ebenfalls die Wahlbenachrichtigung vorliegen.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist kostenlos.

Wann wird die Wahlbenachrichtigung zugestellt?

Die Wahlbenachrichtigungen für die NRW-Landtagswahl am 15. Mai 2022 müssen bis spätestens drei Wochen vor der Wahl zugestellt worden sein, also bis zum 24. April. In der Regel können Wählerinnen und Wähler erst dann Briefwahl beantragen, wenn sie ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. In vielen Städten und Gemeinden reicht dafür eine formlose Anfrage (per Post oder E-Mail) an das Wahlbüro.

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Welche Fristen gelten für die Briefwahl zur Landtagswahl in NRW 2022?

„Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltag, 18 Uhr, und in besonderen Fällen auch noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden“, erklärt das NRW-Innenministerium. Wer schon früher weiß, dass er oder sie per Brief wählen will, sollte allerdings nicht bis zum letzten Moment warten. Schließlich müssen die Briefwahlunterlagen für die NRW-Landtagswahl 2022 anschließend auch wieder ausgefüllt zurückgeschickt werden und rechtzeitig eintreffen, um ausgewertet zu werden.

„Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden“, rät das NRW-Innenministerium. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen. Dann beginnt die Auszählung der Stimmen.

NRW-Landtagswahl 2022: Wer kann Briefwahl beantragen?

Ganz simpel gesagt: Wer in Nordrhein-Westfalen wahlberechtigt ist, also in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann per Brief wählen.

Als wahlberechtigt für die NRW-Landtagswahl am 15. Mai 2022 gilt, wer

  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist,
  • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt,
  • seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl, also spätestens ab dem 29. April, in Nordrhein-Westfalen wohnhaft und amtlich gemeldet ist und
  • von keinem Gericht ein Wahlverbot erteilt bekommen hat.

Wer am Tag der Landtagswahl in NRW diese vier Kriterien erfüllt, steht auch automatisch im Wahlverzeichnis und erhält bis drei Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Mit dieser können Wählerinnen und Wähler anschließend in NRW Briefwahl beantragen.

Welche Dokumente sind nötig, um Briefwahl zu beantragen?

Um Briefwahlunterlagen für die NRW-Landtagswahl 2022 zu beantragen, ist die Wahlbenachrichtigung vonnöten, auf deren Rückseite sich der Briefwahl-Antrag befindet. Dieser muss unterschrieben zurückgesendet werden. In Ausnahmefällen genügt auch eine formlose Anfrage an die zuständige Stadt oder Gemeinde, um Briefwahlunterlagen zu erhalten.

Wer den Antrag auf Briefwahl gestellt hat, bekommt dann von der Stadt oder der Gemeinde die nötigen Unterlagen zugesandt. Darin enthalten sind:

  • der amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises,
  • der Wahlschein,
  • zwei amtliche Umschläge, jeweils einer für den Stimmzettel sowie für den Wahlbrief
  • ein ausführliches Merkblatt, welches genau erklärt, wie die Briefwahlunterlagen auszufüllen sind.

Die Briefwahlunterlagen müssen anschließend unter Einhaltung der Fristen unterschrieben zurückgeschickt werden.

Was tun, wenn ich falsche Briefwahl-Unterlagen erhalten habe?

Rund 1000 Wählerinnen und Wähler in der Bonner Nordstadt sowie weitere 450 in Bad Godesberg hatten falsche Wahlunterlagen erhalten. Die gute Nachricht: Wenn auch Sie von der Panne in Bonn betroffen sind, müssen Sie gar nichts tun. „Das Wahlamt wird die den betroffenen Wählenden zugesandten Briefwahlunterlagen für ungültig erklären und ihnen neue, korrekte Unterlagen zukommen lassen, so dass ihr Wahlrecht weiterhin gewahrt bleibt“, erklärt die Stadt Bonn in einer Mitteilung.

Sollten Sie in einem anderen Wahlkreis falsche Unterlagen erhalten haben, wenden Sie sich an das zuständige Wahlamt. In Bonn ist dieses per Mail unter wahlen@bonn.de zu erreichen.

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