Neues Gesetz Brückenteilzeit kommt

Berlin · Teilzeit - aber nicht für immer: Diese Möglichkeit will die Koalition durch ein neues Gesetz erleichtern. Doch vor der Entscheidung im Bundestag gibt es Kritik.

 Nach jahrelangem Ringen sollen Arbeitnehmer ein Recht auf die Rückkehr von einer Teilzeitstelle in Vollzeit erhalten.

Nach jahrelangem Ringen sollen Arbeitnehmer ein Recht auf die Rückkehr von einer Teilzeitstelle in Vollzeit erhalten.

Foto: Stefan Schaubitzer

Arbeitnehmer sollen künftig ein Recht auf befristete Teilzeit bekommen. Danach sollen sie in Vollzeit zurückkehren können. Das sieht das Gesetz zur Einführung einer Brückenteilzeit vor, das der Bundestag heute verabschieden will.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Mast sagte dazu der Deutschen Presse-Agentur: "Wir beenden die Teilzeitfalle für viele Frauen."

Daneben stelle der Gesetzgeber mit der Brückenteilzeit die Weichen für bessere Bedingungen in der digitalen Arbeitswelt. "Denn für die Arbeit 4.0 ist es wichtig, dass sich Menschen weiterbilden können", sagte Mast. "Wenn sie dafür auf eigenen Wunsch bei der Arbeitszeit für eine bestimmte Dauer kürzer treten können, verbessert das ihre Fähigkeiten auf dem sich verändernden Arbeitsmarkt."

Mast sagte weiter, eingeschränkt werde mit dem Gesetz auch Arbeit auf Abruf. "Hier schieben wir dem Missstand einen Riegel vor, dass Betroffene oft zuhause sitzen und warten müssen, bis sie zum Arbeiten gerufen werden und nicht wissen was sie im Monat verdienen."

Gemeinsam mit dem geplanten Gesetz für mehr Qualifizierungschancen werde das für viele Menschen große Wirkung entfalten, sagte Mast. Dieses Qualifizierungschancengesetz wird heute erstmals im Plenum beraten. Beide Gesetze stammen aus dem Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Die Arbeitgeber sehen in der geplanten Brückenteilzeit Licht und Schatten. "Die Brückenteilzeit ist ein weiteres Puzzleteil für mehr Bürokratie in unserem Land und bringt unterm Strich erhebliche organisatorische Mehrbelastungen für die Unternehmen in Deutschland", so die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.

Ein zentraler Erfolg sei es bei der Erarbeitung des Gesetzes aber gewesen, dass die sogenannte Beweislastumkehr deutlich entschärft wurde. Dabei geht es darum, wer nachweisen muss, dass eine geeignete Vollzeitstelle zur Verfügung steht. "So bleibt die unternehmerische Freiheit weiterhin gewahrt, und die Unternehmen entscheiden auch in Zukunft, mit wie vielen Arbeitnehmern sie künftig ihre Produkte und Dienstleistungen herstellen beziehungsweise erbringen wollen", so die BDA.

Vor allem die Metall-Arbeitgeber laufen gleichwohl Sturm gegen den Gesetzentwurf. "Das Gesetz hilft niemandem, belastet aber erneut die Wirtschaft", sagte Rainer Dulger, Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Nur eine verbesserte Kinderbetreuung ermöglicht Müttern die Rückkehr in Vollzeit." Das Gesetz werde den Unternehmen die Personalplanung deutlich erschweren.

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