Sonderregelung für Dienstreisen Bund zahlt Mitarbeitern zwei Bahn-Plätze - aber Anspruch erlischt

Berlin · Das Bundesinnenministerium erlaubt Behörden und Ministerien wegen der Corona-Pandemie, für einen ihrer Mitarbeiter gleich zwei Plätze in der Bahn zu buchen. Das Verkehrsministerium sieht das kritisch - es gibt aber noch ein anderes Problem: Die Regeln der Bahn.

 Zum Schutz vor dem Coronavirus will sollen Behörden und Ministerien des Bundes ihren Mitarbeitern für Dienstreisen zwei Plätze buchen können - damit der Nebenplatz frei bleibt.

Zum Schutz vor dem Coronavirus will sollen Behörden und Ministerien des Bundes ihren Mitarbeitern für Dienstreisen zwei Plätze buchen können - damit der Nebenplatz frei bleibt.

Foto: dpa/Martin Schutt

Zum Schutz vor dem Coronavirus sollen Behörden und Ministerien des Bundes ihren Mitarbeitern für Dienstreisen zwei Plätze buchen können - damit der Nebenplatz frei bleibt. Der Haken: Das ist so nicht möglich, wie die Bahn auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur erklärte. In den Beförderungsbedingungen heiße es, der Anspruch auf einen Sitzplatz erlösche 15 Minuten nach Abfahrt, wenn der Platz nicht eingenommen werde. Das gilt ausdrücklich nicht nur für Reservierungen, sondern auch Fahrkarten.

In einem Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 12. November heißt es, für Bahnfahrten könne ein zusätzlicher Nachbarsitzplatz gebucht werden, „um so im Sinne des Infektionsschutzes einen größeren Abstand zu den Mitreisenden zu gewähren. Darüber hatte die „Süddeutsche Zeitung“ (Dienstag) zuerst berichtet. Die erweiterte Erstattungsmöglichkeit wird im Bundesreisekostengesetz zunächst befristet bis Ende März 2021 eingeräumt.

Die aktuellen Regelungen im Zusammenhang mit Dienstreisen „entsprechen dem Ziel der Bundesregierung, die Kontakte in größtmöglichem Umfang zu reduzieren und die allgemein geltenden Abstandsregeln von 1,50 Meter - soweit möglich - umzusetzen“, teilte ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage mit.

Dass das Bundesinnenministerium den Doppel-Platz überhaupt ermöglichen will, passt nicht so recht zu wiederholten Aussagen von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), dass die Bahn kein Hotspot für Corona-Infektionen sei. Auch eine Reservierungspflicht für Reisende, die in anderen Ländern überfüllte Züge verhindert, lehnt Scheuer ab.

Sein Ministerium stellte am Dienstag auf dpa-Anfrage klar, dass es keine Doppel-Buchungen für seine Mitarbeiter plant: Man beabsichtige nicht, diese „Kann-Regelung“ anzuwenden. Entsprechende Anfragen von Beschäftigten seien bisher abgewiesen worden, „da Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen“, hieß es. Diese habe es aber auch nur vereinzelt gegeben.

In der Bahn ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben. Insgesamt sind die Züge deutlich schwächer ausgelastet als sonst. Dennoch gibt es immer wieder Kritik, dass Reisende ohne Maske unterwegs seien und Züge doch manchmal eben doch recht voll.

Die Bahn teilte am Dienstag mit, sicheres Reisen sei gewährleistet, denn die Fernverkehrszüge seien derzeit nur zu rund 20 bis 25 Prozent ausgelastet. „Das heißt: vier von fünf Sitzplätzen sind nicht belegt.“ Für Reservierungen seien Fensterplätze voreingestellt, so dass der Gangplatz frei leibe. Zusätzlich achte das Zugpersonal auf eine gleichmäßige Verteilung der Fahrgäste im Zug.

Auch bei Flugreisen zeigen sich die Behörden kulant. Da könne ein Mittelsitzplatz hinzugebucht werden, um mehr Abstand zu gewähren. Darüber hinaus empfehle der Bund den Mitarbeitern auch das Auto: Die Nutzung eines Mietwagens könne anerkannt werden, da das Infektionsrisiko mangels Mitreisender geringer ausfalle.

Dienstreisen von Bundesbeamten sollen wegen der Corona-Pandemie grundsätzlich vermieden werden. Nach dpa-Informationen liegt die Zahl der Dienstreisen zurzeit um rund 70 Prozent unter dem Niveau des vergangenen Jahres.

(dpa)
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