Bundesgerichtshof soll Urteil gegen Sven Lau überprüfen

Düsseldorf · Islamistenführer Sven Lau wird ein Fall für den Bundesgerichtshof. Lau war am Mittwoch vom Düsseldorfer Oberlandesgericht als Terrorhelfer verurteilt worden. Er habe bereits am Donnerstag gegen das Urteil Revision eingelegt, teilte dessen Verteidiger Mutlu Günal auf dpa-Anfrage mit. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht konnte dies zunächst nicht bestätigen.

 Der angeklagte Islamistenführer Sven Lau steht in einem Gerichtssaal.

Der angeklagte Islamistenführer Sven Lau steht in einem Gerichtssaal.

Foto: Rolf Vennenbernd

Lau war am Mittwoch zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-Jährigen der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in vier Fällen schuldig. Lau habe die islamistische Terrormiliz Jamwa mit Kämpfern, Geld und militärischem Gerät unterstützt.

Die Bundesanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger hatte einen Freispruch beantragt. Lau gehört gemeinsam mit Pierre Vogel zu den bekanntesten Gesichtern des radikalen Islam in Deutschland.

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