"Nein heißt Nein" Bundesrat billigt Reform des Sexualstrafrecht

Berlin · Ein illegales Autorennen - das ist oft Raserei ohne Rücksicht auf Unbeteiligte. Härtere Strafen sollen künftig abschrecken. Heute soll der entsprechende Gesetzentwurf eine wichtige Hürde passieren.

 Der Bundesrat tagt das erste Mal nach der Sommerpause und hat sich gleich ein umfangreiches Programm vorgenommen.

Der Bundesrat tagt das erste Mal nach der Sommerpause und hat sich gleich ein umfangreiches Programm vorgenommen.

Foto: Maurizio Gambarini/Illustration

In Deutschland gilt künftig ein strengeres Sexualstrafrecht, in dem das Prinzip "Nein heißt Nein" festgeschrieben ist. Das soll die Rechte der Opfer von Sexualdelikten stärken.

Der Bundesrat billigte das Gesetzesvorhaben. Der Bundestag hatte die Pläne Anfang Juli beschlossen. Demnach macht sich künftig nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es soll vielmehr ausreichen, wenn sich der Täter über den "erkennbaren Willen" des Opfers hinwegsetzt. Dann drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Neu ist auch ein Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Er verbietet, einen Menschen in sexuell bestimmter Weise zu begrapschen und dadurch zu belästigen. Unter Strafe gestellt werden außerdem Straftaten aus einer Gruppe heraus wie bei den Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln.

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