Bund entlastet Kommunen Bundesregierung beschließt Beteiligung an Flüchtlingskosten

Berlin · Der Bund entlastet die Kommunen allein bis zum Jahr 2019 um fast 20 Milliarden Euro. Dies war den Ländern auf den Flüchtlingsgipfeln vor der Sommerpause zugesagt worden. Jetzt folgen die Gesetze dafür.

 Innenminister Thomas de Maiziere Finanzminister Wolfgang Schäuble bei der Sitzung des Bundeskabinetts im Kanzleramt.

Innenminister Thomas de Maiziere Finanzminister Wolfgang Schäuble bei der Sitzung des Bundeskabinetts im Kanzleramt.

Foto: Michael Kappeler

Die Bundesregierung hat die Weichen für die Beteiligung des Bundes an den Milliarden-Kosten für die Integration von Flüchtlingen gestellt. Das Kabinett beschloss in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Damit setzt der Bund seine Zusagen an die Länder von Mitte Juni und Anfang Juli um. "Wir bringen Entlastungen auf den Weg, die sich allein bis zum Jahr 2019 auf insgesamt knapp 20 Milliarden Euro belaufen", sagte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU).

Der Bund hatte den Ländern nach monatelangem Streit Anfang Juli zugesagt, in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt sieben Milliarden Euro zusätzlich zu zahlen. So soll für 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale von jeweils 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Über die Verwendung können die Länder frei entscheiden. Zudem zahlt der Bund den Ländern die im Integrationskonzept für den Wohnungsbau in Aussicht gestellten Gelder in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für 2017 und 2018.

Mitte Juni hatte der Bund den Ländern zudem angeboten, für drei Jahre die Kosten der Kommunen für die Unterkunft anerkannter Flüchtlinge komplett zu übernehmen. Dadurch werden die Kommunen um 2016 um 400 Millionen Euro entlastet, 2017 um voraussichtlich 900 Millionen und 2018 um 1,3 Milliarden Euro.

Ab 2018 sollen die Kommunen um weitere fünf Milliarden Euro entlastet werden. Hierzu verzichtet der Bund auf Anteile am Aufkommen der Umsatzsteuer und erhöht seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Ursprüngliche Pläne Schäubles, im Zuge der Gesetzespläne den Bundesrat bei Immobilienverkäufen des Bundes künftig außen vor zu lassen, sind nach Protest auch aus der Koalition wieder vom Tisch.

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