Bundesrichter: Keine Sonderstellung von DRK-Schwestern mehr

Erfurt · Die 25 000 Rotkreuz-Schwestern in Deutschland haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ihren arbeitsrechtlichen Sonderstatus verloren. Sie gelten damit als Leiharbeiterinnen, wenn sie von den bundesweit 33 Schwesternschaften in Kliniken und Krankenhäuser außerhalb der DRK-Organisation eingesetzt werden. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der den Sonderstatus der Schwestern nicht anerkannte, änderte das Bundesarbeitsgericht am Dienstag seine Rechtsprechung. Bisher galten die DRK-Schwestern als Vereinsmitglieder, nun als Arbeitnehmer. Damit fallen sie unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das die Einsatzdauer begrenzt. Für den Präzedenzfall sorgte die Klage der Ruhrlandklinik in Essen, die Rotkreuzschwestern beschäftigt.

 Ein Schild des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt.

Ein Schild des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt.

Foto: Sebastian Kahnert/Archiv
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