Strenge Regeln Bundeswahlausschuss weist Beschwerden von NPD und FDP zurück

Berlin · Wer zur Bundestagswahl antreten möchte, muss eine Reihe strenger Regeln beachten. Mehrere Parteien scheiterten an den Vorschriften. Auch vor dem Bundeswahlausschuss fanden sie jetzt keine Gnade.

 Bundeswahlleiter Dieter Sarreither vor einer öffentlichen Sitzung des Bundeswahlausschusses in Berlin.

Bundeswahlleiter Dieter Sarreither vor einer öffentlichen Sitzung des Bundeswahlausschusses in Berlin.

Foto: Jörg Carstensen

Die NPD darf aus formalen Gründen in Berlin nicht mit einer Landesliste zur Bundestagswahl antreten. Die Beschwerde der rechtsextremen Partei gegen eine entsprechende Entscheidung des Landeswahlausschusses wurde vom Bundeswahlausschuss zurückgewiesen.

Der Wahlvorschlag der NPD entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen, weil die Fristen für die parteiinterne Kandidatenaufstellung nicht eingehalten worden seien, erklärte Bundeswahlleiter Dieter Sarreither in Berlin.

Der NPD-Kreisverband Reinickendorf-Mitte hatte die Delegierten für die Vertreterversammlung, bei der die Landesliste beschlossen wurde, zu früh gewählt. Eigentlich hätte dies frühestens am 23. März 2016 geschehen dürfen - 29 Monate nach der konstituierenden Sitzung des Bundestags. Bei der Reinickendorfer NPD fand diese Wahl aber schon im Februar 2016 statt.

Auch die nordrhein-westfälischen FDP scheiterte mit ihrer Beschwerde vor dem Bundeswahlausschuss. Bei den Freidemokraten war allerdings vom Landeswahlleiter nur ein einzelner Kandidat wegen einer fehlenden Unterschrift von der Landesliste gestrichen worden. Die Argumentation der FDP, sie sei nicht rechtzeitig auf einen behebbaren Mangel hingewiesen worden, fand vor dem Ausschuss keine Mehrheit.

Gegenüber anderen Parteien zeigte sich das Gremium ebenfalls streng: So müssen die Tierschutzpartei aus Berlin, die Deutsche Mitte aus Sachsen und Demokratie in Bewegung (DiB) aus Rheinland-Pfalz ebenfalls ohne Landesliste in die Bundestagswahl ziehen.

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