Frauenquote im Öffentlichen Dienst Chefs setzen Beamte unter Druck

Düsseldorf · Offenbar schüchtern manche Vorgesetzte männliche Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst ein, um eine Klagewelle gegen die bevorzugten Beförderungen von Kolleginnen einzudämmen. Ein Bonner Anwalt berät Betroffene und erzählt von teils massiven Einflussnahmen.

Der Ärger um die umstrittene neue Frauenquote im Öffentlichen Dienst sorgt für immer heftigere Auseinandersetzungen in vielen Behörden. Offenbar werden einzelne Beamte von Vorgesetzten daran gehindert, gegen die bevorzugte Beförderung von Kolleginnen zu klagen. Das berichtet jetzt eine Anwaltskanzlei, der sich Betroffene anvertraut haben.

„In denjenigen Geschäftsbereichen, in denen die Regelung Anwendung fand, wurde durch teils massive Einflussnahme auf einzelne Beamte, die die Rechtswidrigkeit der Anwendung der Regelung geltend machen wollten, Druck ausgeübt“, erklärte der Bonner Rechtsanwalt Christoph Arnold gegenüber dem Personalausschuss des Landtags. Ihm seien namentlich mehrere Beamte bekannt, denen zu verstehen gegeben worden sei, dass sie von einer rechtlichen Überprüfung Abstand nehmen sollten „oder ansonsten Nachteile in Kauf nehmen müssten“, so Arnold.

Nach dem neuen Landesbeamtengesetz vom 1. Juli 2016 sind Frauen bereits „bei im Wesentlichen gleicher Eignung“ bevorzugt zu befördern. Damit will Rot-Grün den Aufstieg von weiblichen Führungskräften erleichtern. Fünf Verwaltungsgerichte in NRW haben die Regelung bereits in Eilentscheidungen als verfassungswidrigen Eingriff in das Leistungsprinzip des Bundesbeamtengesetzes eingestuft.

Geklagt hatten männliche Beamte, die auf mehrjährigen Beförderungslisten trotz guter Beurteilungen nicht mehr zum Zuge kommen sollten. Am 1. Juni soll das Oberverwaltungsgericht Münster in nächster Instanz entscheiden. Das letzte Wort wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben, wo die Verwaltungsgerichte die Hauptsacheverfahren vorlegen wollen.

Die Opposition im Landtag reagierte empört auf mögliche Einschüchterungsversuche: „Es ist ein Unding im Rechtsstaat, wenn Beamte unter Androhung dienstlicher Nachteile gedrängt werden, aussichtsreiche Klagen nicht mehr zu verfolgen“, sagte FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel.

Angeblich soll vor allem in den Polizeipräsidien Aachen, Bonn, Bochum und Duisburg Beamten „geraten“ worden sein, besser nicht zu klagen. Die Landesregierung hat bislang erklärt, sie könne nur aktiv werden, wenn Beschwerden über Druck von Vorgesetzten namentlich vorgelegt würden.

Der Rechtsstreit hat in einigen Behörden bereits einen Beförderungsstopp ausgelöst, da Positionen wegen offener Klagen nicht nachbesetzt werden können. Der Deutsche Beamtenbund (DBB) befürchtet einen „jahrelangen Beförderungsstau“, wenn die Frauenquote nicht korrigiert werde. In einer internen Arbeitsgruppe erarbeitet der DBB bereits einen Alternativvorschlag. Frauen sollen schon bei der Beurteilung ihrer Leistungen nicht mehr benachteiligt werden, wenn sie etwa Familie und Beruf miteinander vereinbaren.

Bislang lehnt Rot-Grün jede Korrektur des Landesbeamtengesetzes ab. Seit Jahresbeginn müssen vielmehr auch die Kommunen die Frauenförderung anwenden. Es herrsche Unsicherheit, kritisierte Essens Personaldezernent Christian Kromberg: „Noch haben wir keine Klage vorliegen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das auf Dauer gut gehen wird.“

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