Priorisierung in der Impfverordnung Wer wird wann gegen das Coronavirus geimpft?

Bonn · Drei Stufen sieht die Impfverordnung vor. Aktuell werden Personen mit „höchster Priorität“ geimpft. Dazu zählen unter anderem Menschen über 80 Jahre. Wer gehört zu den einzelnen Gruppe? Wann werden sie geimpft? Eine Übersicht.

 Eine Mitarbeiterin in einem Pflegeheim zeigt das Pflaster auf ihrem Oberarm. Es markiert die Einstichstelle nach einer Corona-Impfung.

Eine Mitarbeiterin in einem Pflegeheim zeigt das Pflaster auf ihrem Oberarm. Es markiert die Einstichstelle nach einer Corona-Impfung.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

In der Pandemie warten viele auf ihren Impftermin. Solange Impfstoffe gegen Covid-19 aber nur sehr begrenzt zur Verfügung stehen, regelt die Coronavirus-Impfverordnung, in welcher Reihenfolge in Deutschland jemand Anspruch auf eine Impfung hat.

Gruppe 1: Höchste Priorität

Zu der Gruppe mit der höchsten Priorität gehören Personen im Alter über 80 Jahre sowie Personen, die in teilstationären oder stationären Einrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten als pflegendes oder medizinisches Personal tätig sind oder dort behandelt werden. Auch Personal in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Expositionsrisiko mit Bezug auf das Coronavirus wie etwa in Intensivstationen zählt in diese Gruppe. Die Gruppe 1 soll nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bis etwa Ende März geimpft sein. 

Gruppe 2: Hohe Priorität

Wer zwischen 70 und 80 Jahren alt ist, hat die Möglichkeit, mit hoher Priorität geimpft zu werden und gehört in Gruppe 2. Dazu zählen pflegendes und betreuendes Personal in Einrichtungen für geistig oder psychisch behinderte Menschen, aber auch Ärzte, Polizei- und Ordnungskräfte insbesondere für Demonstrationen, Beschäftigte von öffentlichen Gesundheitsdiensten, Bewohner von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften.

Neu in diese Gruppe aufgenommen worden sind seit Anfang der Woche Menschen mit schwerer chronischer Lungenerkrankung, mit chronischer Leber- oder Nierenerkrankung, mit Diabetes mit hohen Blutzuckerwerten, mit Fettleibigkeit mit Body-Mass-Index (BMI) über 40, mit bipolarer Störung, Schizophrenie und schwerer Depression. Bisher waren schon Menschen mit Demenz, geistiger Behinderung, Trisomie 21 sowie nach Organtransplantationen hier vorgesehen.

Gruppe 3: Erhöhte Priorität

Menschen über 60 Jahre zählen ebenso zur dritten Gruppe mit erhöhter Priorität wie Menschen mit Asthma, einer HIV-Infektion, Herzinsuffizienz, Diabetes oder Adipositas mit einem BMI über 30. Erhöhte Priorität haben zudem Menschen in Berufsgruppen „in besonders relevanter Position“ in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen sowie etwa bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr oder auch in der Justiz und Rechtspflege. Ebenso gilt dies für Bereiche im Apothekenwesen, in der Pharmaindustrie, in der Wasser- und Energieversorgung sowie im Transportwesen.

Zur Gruppe 3 gehören auch Lehrer, Beschäftigte in Supermärkten, in Laboren sowie Menschen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege sowie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind.

Weitere Änderungen in Gruppe 2 und 3

Neu aufgenommen in den ersten beiden Gruppen sind Risikopatienten, bei denen nach ärztlicher Beratung im Einzelfall ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht. Dazu bedarf es nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eines Attestes.

Außerdem ist in Gruppe 2 und 3 die Anzahl der impfberechtigten Kontaktpersonen einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person oder von Schwangeren von einer auf zwei erhöht worden. Wie genau der Nachweis erfolgt, ist in der Verordnung nicht geregelt, teilt die KV mit. Welche Rolle dabei die niedergelassenen Ärzte spielen, sei noch zu klären.

Termine für die Impfungen

Derzeit laufen die Terminvergabe sowie die Impfungen für die Über-80-Jährigen. Wann die Impfungen für die nächste Gruppe beginnen können, ist der KV zufolge noch unklar. „Voraussichtlich im Verlauf des zweiten Quartals“, heißt es. Einer Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums zufolge können alle drei Gruppen, die vorrangig geimpft werden sollen, bis Ende Juni mindestens die erste der zwei nötigen Impfungen bekommen. Voraussetzung sei, dass die Hersteller ihre in Aussicht gestellten Impfstoffmengen auch liefern. Wenn vorher noch weitere Impfstoffe zugelassen werden oder sich nicht alle impfen lassen wollen, könnte die Schwelle früher erreicht sein. Bis zum 21. September will die Bundesregierung allen Menschen ein Impfangebot machen.

Stiko unterscheidet sechs Gruppen

Während die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums nur drei Gruppen unterschieden werden, stellt die Ständige Impfkommission (Stiko) in ihrem Stufenplan eine feinere Gliederung der Impfgruppen vor. Darin werden nach den Personen über 80 Jahre zunächst Einwohner zwischen 75 und 79 Jahren und medizinisches Personal mit hohem Expositionsrisiko sowie Demenzpatienten geimpft. Erst danach sollen nach den Vorstellungen der Stiko 70- bis 74-Jährigen und Vorerkrankten eine Impfung angeboten werden. Weiter geht es entsprechend mit den 65- bis 69-jährigen, Lehrern und Personen mit moderat erhöhtem Risiko durch Vorerkrankungen. Beschäftigte des Einzelhandels und der kritischen Infrastruktur müssen demnach etwas länger warten und bekommen in Gruppe 5 vor allen übrigen Personen ein Impfangebot.

Wird es bei dieser Reihenfolge bleiben?

Final ist weder die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums, noch die Empfehlung der Stiko. Das Expertengremium des Robert Koch-Instituts behält sich nach eigenen Angaben vor, auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Veränderungen der Lage zu reagieren. Auch ist noch unklar, wann Kinder geimpft werden. Alle bisherigen zugelassenen Impfstoffe werden ab 18 Jahren empfohlen.

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