Neue Corona-Auflagen Verstöße werden ab Oktober härter bestraft

Düsseldorf · Bei falschen Angaben auf Kontaktlisten in der Gastronomie drohen ab sofort saftige Strafen. Auch für Weihnachtsmärkte gibt es Pläne. Ein Überblick über die wichtigsten Regeln in Nordrhein-Westfalen.

 Wer beim Besuch im Restaurant einen falschen Namen angibt, muss ab sofort mit Bußgeldern rechnen.

Wer beim Besuch im Restaurant einen falschen Namen angibt, muss ab sofort mit Bußgeldern rechnen.

Foto: dpa/Uwe Anspach

In Nordrhein-Westfalen drohen bei Verstößen gegen Corona-Regeln in Gaststätten und für private Feiern im öffentlichen Raum künftig empfindliche Strafen. Wer etwa in Kneipen, Cafés oder Restaurants falsche Namen angibt, muss 250 Euro Bußgeld zahlen. „Ein falscher Eintrag ist kein Kavaliersdelikt“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf.