Gottesdienste, Treffen, Ausflüge Diese Corona-Regeln gelten an Ostern in NRW

Bonn · Die Corona-Pandemie hat NRW fest im Griff. In vielen Städten und Kommunen greift die Notbremse. An Ostern gibt es zum Teil Ausnahmen. Wir erklären, welche Regeln gelten.

 Ostereier hängen im Osterbaum.

Ostereier hängen im Osterbaum.

Foto: dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Der Plan, die Corona-Pandemie mit einer Osterruhe auszubremsen, ist gescheitert. Seit Montag sind in Nordrhein-Westfalen Osterferien. In vielen Städten und Kommunen greift zudem aufgrund hoher Inzidenzwerte die Notbremse. In einigen Kommunen gibt es jedoch Ausnahmen, dort ist dann ein Friseurbesuch mit negativem Test weiterhin möglich. So stellen sich viele die Fragen: Dürfen an den Feiertagen Gäste kommen? Wie werden Gottesdienste gefeiert? Haben Museen geöffnet?

Private Treffen und Osterbesuche

Eigentlich gilt in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100, dass sich Menschen aus einem Hausstand nur mit einer weiteren Person im öffentlichen Raum treffen dürfen. Diese Regelung wird für das Osterwochenende aufgeweicht: Von Gründonnerstag bis Ostermontag (1. bis 5. April) sind private Treffen unabhängig vom örtlichen Infektionsgeschehen mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Corona-Schutzverordnung. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen.

Gottesdienste

Die Bundesregierung hat ihre ursprüngliche Bitte an die Kirchen, über Ostern auf Präsenzgottesdienste zu verzichten, zurückgezogen. Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte sind erlaubt. Ob es Präsenzgottesdienste geben wird, entscheiden die Kirchen und Religionsgemeinschaften vor Ort selbst. Die Kirchen in Bonn und der Region machen in diesem Jahr unterschiedliche Angebote. Es gelten allerdings weiterhin strenge Hygiene-Auflagen. Laut Corona-Schutzverordnung besteht auch am Sitzplatz eine Maskenpflicht während der Gottesdienste und anderen Versammlungen zur Religionsausübung.

Die Aufforderung zum Verzicht auf Präsenzgottesdienste war auf Widerstand in der katholischen und der evangelischen Kirche gestoßen. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Bitte kritisiert.

Osterfeuer

Das NRW-Umweltministerium hat wegen der Pandemie Osterfeuer verboten. Laut Definition fallen Osterfeuer unter Veranstaltungen und Versammlungen.

Einzelhandel

Mit Rücknahme der Osterruhe werden die Supermärkte an Gründonnerstag sowie an Karsamstag wie gewohnt geöffnet haben. Das Inkrafttreten der Notbremse bedeutet allerdings, dass Öffnungen von weiteren Geschäften rückgängig gemacht werden, sofern es keine Ausnahmeregelung gibt. Auch das Terminshopping („click and meet“) ist in Orten, in denen die Notbremse greift nicht mehr erlaubt.

Die Stadt Bonn hält die Geschäfte trotz einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen offen. Das Gesundheitsministerium hat dem Antrag für weitere Öffnungen mit der Test-Option bewilligt, da die Stadt Bonn nachweisen konnte, dass sie über eine ausreichend gute Testinfrastruktur für kostenlose Bürgertests verfüge. Einkäufe im Geschäft und Friseurbesuche sind in Bonn seit Mittwoch nur möglich, wenn Kundinnen und Kunden zuvor einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorlegen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat am Dienstagnachmittag für den Rhein-Sieg-Kreis ab Gründonnerstag, 1. April, die sogenannte Notbremse verordnet. Doch auch im Rhein-Sieg-Kreis wird es eine Test-Option geben.

Zoos, Tierparks und Museen

Auch wenn in NRW die Notbremse greift, gelten in vielen Städten und Kommunen Ausnahmen. Mitunter dürfen Zoos, Tierparks und Museen mit tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest unter anderem an Gründonnerstag und Karsamstag Besucher empfangen – bei vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit.

Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten Kultur-Einrichtungen sind weiterhin verboten.

Gastronomie

Für die Gastronomie gibt es keine Ausnahmen an Ostern. Cafés, Restaurants und Bars bleiben auch für eine Außengastronomie geschlossen. Erlaubt bleiben die Abholung oder Lieferung von Speisen sowie der Außer-Haus-Verkauf. Auch Gastronomen in Bonn und der Region haben ihr Angebot dementsprechend angepasst. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist jedoch in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt.

Reisen und Ausflüge

Reisen mit Übernachtungen in Hotels, Ferienunterkünfte oder Camping sind auch an Ostern untersagt. Übernachtungen sind weiterhin nur in Sonderfällen gestattet, etwa wenn man beruflich unterwegs ist. Einem Osterbesuch bei der Familie steht grundsätzlich nichts im Weg, sofern die maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Tagesausflüge sind ebenfalls erlaubt – auch wenn Bund und Länder davon abraten.

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(ga)
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