Gültig ab Samstag Neue Corona-Regeln für Gastronomie, Hotels und Kultur in NRW

Düsseldorf · NRW hat unter anderem Gastronomen, Hoteliers und Kultur-Veranstaltern konkrete Öffnungsperspektiven gegeben. Gelten sollen diese und weitere Regeln ab Samstag - abhängig von der jeweiligen Corona-Inzidenz. Eine Übersicht.

 Die Außengastronomie darf in NRW-Kommunen wieder öffnen, sofern die Inzidenz unter 100 liegt.

Die Außengastronomie darf in NRW-Kommunen wieder öffnen, sofern die Inzidenz unter 100 liegt.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Lichtblicke für Gastronomen, Hoteliers und Messe-Veranstalter in Nordrhein-Westfalen. Die Landesminister für Gesundheit und für Wirtschaft, Karl-Josef Laumann (CDU) und Andreas Pinkwart (FDP), gaben am Mittwoch konkrete Öffnungsperspektiven aus dem Corona-Lockdown. In Düsseldorf erläuterten sie, was mit der aktualisierten Coronaschutz-Verordnung ab dem 15. Mai gilt.

GASTRONOMIE: Eingeschränkte Öffnungen der Außengastronomie werden wieder erlaubt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen unter 100 Neuinfektionen gerechnet auf 100.000 Einwohner liegt. Dies traf am Mittwoch laut Pinkwart auf sieben Kreise in NRW zu. Voraussetzung sei eine verminderte Gästezahl. „Zugang haben Getestete, Geimpfte und Genesene.“ Innenbereiche dürften entsprechend ab einer Inzidenz unter 50 wieder geöffnet werden.

HOTELS: Für private Gäste dürfen Hotels unter Auflagen bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 wieder öffnen - also, wenn der Wert in der Kommune an mindestens fünf Tagen darunter liegt. Die Erlaubnis ist aber auf maximal 60 Prozent der Hotelkapazitäten begrenzt, jedenfalls solange bis die Inzidenz unter 50 fällt. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßte die Perspektiven, forderte aber eine einfache und unbürokratische Kontrolle. Es müsse ausreichen, wenn ein Gast ein Dokument vorzeige. „Weitere Prüfungen oder gar eine Dokumentation der Zutrittsberechtigung“ seien den Wirten nicht zuzumuten, sagte Haakon Herbst, Regionalpräsident im Dehoga NRW.

CAMPING: Auch Übernachtungen in Ferienwohnungen sowie auf Camping- und Wohnmobilplätzen werden bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 für negativ Getestete, Geimpfte und Genesene wieder möglich. Der ADAC rechnet mit einer noch stärkeren Nachfrage als 2020.

EINZELHANDEL: Unter Inzidenz 100 dürfen alle Geschäfte öffnen - ohne Terminbuchung, aber nur für eine begrenzte Zahl getesteter Kunden.

MESSEN: Als erstes Bundesland eröffne NRW auch Messen wieder eine Perspektive, betonte Pinkwart. Messen werden mit beschränkter Besucherzahl und nach demselben Flächen-Schlüssel vom vergangenen September erlaubt, wenn die Inzidenz unter 50 liegt. Für Kongresse und Tagungen sollen die gleichen Regeln gelten.

KULTUR: In Regionen mit einer Wocheninzidenz unter 100 werden kulturelle Freiluft-Veranstaltungen mit bis zu 500 Gästen erlaubt. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen maximal ein Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.

FREIZEIT UND KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen kleinere Außeneinrichtungen für Geimpfte, negativ Getestete und Genesene öffnen, etwa Minigolf, Kletterparks, und Hochseilgärten. Freibäder dürfen für eine begrenzte Besucherzahl zum Sport zulassen; die Liegewiesen dürfen hingegen nicht genutzt werden. Private Veranstaltungen werden erst ab einer Inzidenz unter 50 erlaubt: im Außenbereich mit maximal 100 Personen, innen mit maximal 50 Personen jeweils mit negativem Testergebnis. Ausgangsbeschränkungen fallen ab einer Inzidenz unter 100. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 50 darf sich ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Zudem dürfen auch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Unterhalb der 50er-Marke wären wieder Treffen mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten plus Kindern bis 14 Jahre erlaubt.

BILDUNG: Für eine schrittweise Rückkehr zur Normalität in Kitas, Schulen und Hochschulen strebt Laumann eine landeseinheitliche Lösung an. Sie soll greifen, wenn die Wocheninzidenz landesweit unter 100 liegt. Anfang kommender Woche werde es darüber Gespräche zwischen den Ministerien für Gesundheit, Kinder, Schule und Hochschulen geben.

SPORT: Ab einer stabilen Inzidenz unter 100 gibt es auch für den Sport Lockerungen der Corona-Regeln. Erlaubt ist dann etwa für Kinder einschließlich einem Alter von 14 Jahren Kontaktsport auf Sportanlagen unter freiem Himmel für Gruppen einer Größe bis 20. Ältere Menschen könnten dann kontaktfreien Sport mit ebenfalls bis zu 20 Teilnehmern ausüben. Beim Kontaktsport müssen sich ältere Menschen demnach bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 50 an die allgemeinen Kontaktbeschränkungen halten - das heißt: Bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten sind erlaubt. Kinder bis 14 Jahren zählen dabei nicht. Ab einer Inzidenz unter 50 ist „Sport im Freien ohne Personenbegrenzung erlaubt“. Hallensport und der Besuch von Fitnessstudios soll dann mit Test und Kontaktnachverfolgung gehen. Für Kontaktsport in Hallen gibt es zudem die Beschränkung, dass es nur bis zu zehn Menschen aus drei Haushalten sein dürfen.

Auch für Zuschauer von Sportveranstaltungen gibt es neue Regeln: Zwischen den Inzidenz-Werten 100 und 50 dürfen dann wieder Menschen mit negativem Test zu Veranstaltungen unter freiem Himmel kommen, aber nur bis zu 20 Prozent der Kapazität und höchstens 500. Sinkt die Inzidenz unter 50, bleiben diese Grenzen bestehen, allerdings muss dann kein negativer Test vorliegen, wie aus dem Plan hervorgeht. Dann dürfen Zuschauer außerdem zu Innenveranstaltungen kommen - allerdings mit Test, bis zu 20 Prozent der Kapazität und maximal 250 Menschen insgesamt.

IMPFEN: „Mein Ziel ist es, dass wir es in Nordrhein-Westfalen schaffen, jeden Tag ungefähr ein Prozent der Impfberechtigten zu impfen“, sagte Laumann. Bislang sind in NRW rund 35 Prozent einmal geimpft, 8,8 Prozent haben bereits den vollen Schutz nach zwei Spritzen. Auch rund eine Million Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 15 Jahren könnten in NRW mit einem Angebot rechnen, sobald der Impfstoff von Biontech/Pfizer für diese Altersgruppe zugelassen sei. „Der Bund wird dafür zusätzlichen Impfstoff zur Verfügung stellen.“

NIEDERLANDE: Eine neue Einreiseverordnung des Bundes sehe vor, dass Reisende, die länger als 48 Stunden in den Niederlanden gewesen seien, fünf Tage in Quarantäne müssten, erklärte Laumann. Jeder, der sich jetzt länger als 48 Stunden in den Niederlanden aufhalte und nicht zu den Grenzpendlern gehöre, müsse davon ausgehen, dass die neue Regelung gelte. Erst am fünften Tag könnten sich die Betroffenen frei testen lassen. Die bisherige nordrhein-westfälische Regelung, dass Reisende sich direkt nach der Rückkehr frei testen lassen konnten, gelte nicht mehr.

CORONA-Lage: Derzeit liegt die landesweite Inzidenz in NRW nach aktuellen Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 116,2 und geht weiter zurück. In NRW waren am Mittwoch 15 von insgesamt 53 Kreisen und kreisfreien Städten unter der 100er-Marke und einige weitere knapp darüber.Am besten sah die Lage in Münster mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 51,7 aus. Auch im Rhein-Sieg-Kreis lag die Inzidenz am Mittwoch unter 100. Dort gelten ab Freitag die Maßnahmen der Bundes-Notbremse nicht mehr. Er habe derzeit nicht mehr die Befürchtung, dass die Intensivbetten und Beatmungskapazitäten nicht ausreichen könnten, sagte Laumann. Die Vorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Josefine Paul, warnte hingegen davor, jetzt mit vorschnellen Öffnungen einen „Jojo-Effekt“ zu riskieren.

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(dpa)
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