Gericht in Münster lehnt Eilanträge ab Kosmetiksalons, Tätowierer und Spielhallen bleiben geschlossen

Münster · Kosmetik-, Tätowier- und Nagelstudios sowie Massagesalons und Spielhallen müssen geschlossen bleiben. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster beschlossen und Eilanträge gegen die NRW-Coronaschutzverordnung abgelehnt.

 Eine Kosmetikern behandelt eine Kundin. Die Branche muss ebenso wie Tätowierer und Betreiber von Spielhallen im aktuellen Lockdown schließen.

Eine Kosmetikern behandelt eine Kundin. Die Branche muss ebenso wie Tätowierer und Betreiber von Spielhallen im aktuellen Lockdown schließen.

Foto: Inga Kjer

Kosmetik-, Tätowier- und Nagelstudios sowie Massagesalons und Spielhallen müssen geschlossen bleiben. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster beschlossen und Eilanträge gegen die NRW-Coronaschutzverordnung abgelehnt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Es liege keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung etwa gegenüber Friseursalons vor: Diese zählten zur Grundversorgung der Bevölkerung, was die Landesregierung berücksichtigen dürfe.

Demnach bleiben „körpernahe Dienst- und Handwerksleistungen“, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, vorerst verboten. Das Gericht ließ aber offen, ob die Verordnung vom Landtag hätte beschlossen werden müssen: Dies sei eventuell im Hauptverfahren zu klären.

Die Verordnung stelle zwar einen Eingriff in die verfassungsmäßig geschützte Berufsfreiheit dar. Angesichts der in Aussicht gestellten staatlichen Entschädigungsleistungen sei dieser aber wohl verhältnismäßig. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar. (Az. 13 B 1635/20.NE und 13 B 1663/20.NE)

(dpa)
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