Neue Schutzverordnung veröffentlicht NRW erlaubt Ausnahmen von Corona-Notbremse

Düsseldorf · NRW zieht infolge der dritten Corona-Welle wieder die Zügel an. Aber die vereinbarte Notbremse wird sogleich wieder gelockert. Im verschärften Lockdown gibt es diesmal Ausnahmen - und zwar für Menschen mit negativem Test.

 Die Gastronomie in NRW bleibt weiter geschlossen.

Die Gastronomie in NRW bleibt weiter geschlossen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Nordrhein-Westfalen wird trotz rasant steigender Corona-Zahlen ab Montag die Notbremse nur in Kommunen mit besonders hohem Infektionsgeschehen ziehen. Zugleich dürfen die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte aber Ausnahmen für Menschen mit tagesaktuellem negativem Schnelltest erlauben. Das kündigte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag an.

Die betroffenen Kommunen mit einer Wocheninzidenz über 100 haben die Wahl: Entweder sie schließen gemäß der vereinbarten Notbremse unter anderem Läden, Sportstätten und Kultureinrichtungen wieder. Oder sie erlauben Personen mit negativem Testergebnis unter Auflagen den Zutritt. Der Corona-Test muss von einer zugelassenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt sein und mitgeführt werden. Außerdem weicht das Land zu Ostern die Kontaktbeschränkungen auf.

Laumann zeigte sich zuversichtlich, dass die betroffenen Kommunen großes Interesse an einem Öffnungskonzept auf Grundlage von Tests haben werden. Bund und Länder hatten erst am Montag beschlossen, dass die vereinbarte „Notbremse“ konsequent umgesetzt werden müsse, um dem Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten. Das bedeutet, dass Öffnungen des Einzelhandels, von Museen, Zoos oder Sportanlagen wieder rückgängig gemacht werden müssen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100 steigt.

Auch NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte mehrfach angekündigt, dass in NRW die Corona-Notbremse „eins zu eins“ umgesetzt werde. „Das ganze Land wird hier als Maßstab genommen“, hatte er noch vor wenigen Tagen gesagt und damit den Eindruck erweckt, dass es eine landesweite Notbremse geben werde. Laschet hatte nach der viel kritisierten Marathon-Bund-Länderrunde vom Wochenanfang aber auch gesagt, dass im Kampf gegen Corona ein neues Kapitel aufgeschlagen werden müsse. Das „reine Schließen“ sei an seine Grenzen gekommen.

Der NRW-SPD-Chef Thomas Kutschaty kritisierte die Aufweichung der Corona-Notbremse. Nun rudere Laschet wieder zurück. Er bezweifele, dass das kurzfristige Manöver der Landesregierung in den Hotspot-Kommunen umsetzbar sei. „Im Ergebnis kann das bedeuten: mangelnder Gesundheitsschutz auf der einen und fehlendes Öffnungskonzept auf der anderen Seite.“

In NRW liegt die Wocheninzidenz schon seit mehreren Tagen über 100. Bis Freitag stieg sie nach Zahlen Landeszentrums Gesundheit (LZG) auf 121,6. Mehr als 30 Kommunen lagen über dem Wert 100 und fünf Kreise und kreisfreie Städte sogar über 200. Nur etwa 16 Kommunen bewegten sich teils äußerst knapp unter der Inzidenz von 100. Die niedrigsten Inzidenzen wurden in Höxter (58,5) und Münster (59,6) registriert.

Auch in Hochinzidenz-Gebieten über 200 sei die Test-Option möglich, sagte Laumann. Es gebe inzwischen fast 5000 zugelassene Testzentren in NRW. Den Menschen solle auch „ein praktischer Anreiz“ gegeben werden, sich testen zu lassen. Damit könnten auch unerkannte Corona-Infizierte frühzeitig rausgefiltert werden. „Wir müssen noch lange mit dem Virus leben“, sagte Laumann.

ÖFFNUNGEN BEI TEST-OPTION: Mit einem negativen Test könnten die Menschen in den betroffenen Kommunen wieder mit Termin in den Baumarkt, in Geschäfte oder mit den Kindern in den Zoo gehen. Erlaubt sind auch Zutritt von Bibliotheken, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten so wie auch körpernahe Dienstleistungen wie Gesichtskosmetik. Auflagen wie Desinfektion, Abstand und Maskenpflicht bleiben aber weiter bestehen. Die neue Corona-Schutzverordnung gilt von Montag bis 18. April.

FRISEURE: Friseure und medizinische Fußpflege fallen nicht unter die Corona-Notbremse. Sie bleiben weiter geöffnet. Ein negativer Test ist Laumann zufolge in Kommunen mit einer Inzidenz über 100 nicht nötig.

GASTRONOMIE: Die Gastronomie bleibt weiter geschlossen. Die Test-Option erstreckt sich laut Laumann nicht auf die Gastronomie. Das gebe die Corona-Schutzverordnung nicht her. Er verwies auf weitergehende Öffnungskonzepte, die im Rahmen der geplanten Modellregionen möglich seien. Welche Regionen das sind, ist noch unklar.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Über das Osterwochenende werden die Kontaktbeschränkungen auch in Regionen mit hoher Corona-Inzidenz gelockert. Von Gründonnerstag bis Ostermontag (1. bis 5. April) dürfen sich landesweit unabhängig vom örtlichen Infektionsgeschehen fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, heißt es in der Corona-Schutzverordnung. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Außer an Ostern gilt aber in Kommunen mit einer Inzidenz über 100, dass sich Menschen aus einem Hausstand nur mit einer weiteren Person im öffentlichen Raum treffen dürfen.

VOLKSFESTE: Große Festveranstaltungen wie Volksfeste oder Schützenfeste sind in NRW noch bis mindestens 31. Mai verboten. Die Konkretisierung schafft Planungssicherheit für viele Vereine, die sonst im Frühjahr ihre Schützenfeste abgehalten hätten.

SONNENSTUDIOS: Ab dem 29. März ist der Betrieb von Sonnenstudios in NRW wieder erlaubt. Wie bei anderen körpernahen Dienstleistungen müssen allerdings die Vorgaben der Notbremse beachtet werden. Laumann begründete die Änderung mit entsprechenden Gerichtsurteilen.

SCHWIMMUNTERRICHT: NRW lässt Schwimmunterricht für Kinder unter Auflagen wieder zu. Ab Montag dürfen Kurse für Schwimm-Anfänger und Kleinkinder wieder stattfinden - allerdings mit höchstens fünf Kindern pro Gruppe.

REAKTIONEN: Der Handel reagierte erleichtert. „Wir sind zunächst froh, dass man unserer Anregung gefolgt ist und als Maßstab das regionale Infektionsgeschehen anstelle eines Landesdurchschnitts Verwendung findet“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW, Peter Achten.

(dpa)
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