Impfstatus soll maximal neun Monate gelten EU-Pläne, Boostern, Impf-Scheckkarte - was Sie jetzt zur Corona-Impfung wissen müssen

Düsseldorf · Die Krankenhäuser sind erleichtert über die 2G-Beschlüsse. Dazu gehört auch, dass der Impfstatus nur noch maximal neun Monate gelten soll. Dann muss die Auffrischung kommen. Das hat Folgen für den digitalen Impfpass.

 Ein Impfpass und ein Smartphone, auf dem die App CovPass läuft, liegen auf einem Impfzertifikat, das von einer Apotheke ausgestellt wurde.

Ein Impfpass und ein Smartphone, auf dem die App CovPass läuft, liegen auf einem Impfzertifikat, das von einer Apotheke ausgestellt wurde.

Foto: dpa/Stefan Puchner

Angesichts der vollen Intensivstationen sind die Krankenhäuser erleichtert über die Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern. „Sie sind absolut richtig, sie müssen jetzt auch konsequent umgesetzt und kontrolliert werden“, sagte Gerald Gaß, Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, unserer Redaktion. „Wir begrüßen sehr, dass die 2G-Regelung inzidenzunabhängig für den Freizeitbereich ausgerollt wird. Insgesamt entsprechen die vorgesehenen Kontaktbeschränkungen gerade für Ungeimpfte dem Ernst der Lage und den Erwartungen der Krankenhäuser.“