Neue Coronaschutzverordnung NRW verbietet große Festveranstaltungen bis 31. Oktober
Düsseldorf · Bislang waren Großveranstaltungen in NRW bis Ende August untersagt. Nun ist am Dienstagabend eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten, in der es konkret um große Festveranstaltungen geht.
Nordrhein-Westfalen hat das Verbot für bestimmte Großveranstaltungen bis mindestens zum 31. Oktober verlängert. In der neuen Coronaschutzverordnung, die am Dienstagabend veröffentlicht wurde, werden als „große Festveranstaltungen“ konkret Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste und Weinfeste genannt.
Andere Veranstaltungen mit mehr als 100 Menschen können bei bestimmten Hygiene- und Abstandsvorgaben erlaubt werden.
Bund und Länder hatten sich bereits Mitte Juni auf die Verlängerung des Verbots geeinigt. Mit der neuen Verordnung ist es in Nordrhein-Westfalen jetzt rechtskräftig. Zuletzt hatte die NRW-Regierung bereits die Kontaktbeschränkungen sowie die Maskenpflicht verlängert. Beides bleibt mindestens bis zum 15. Juli bestehen.