Neue Coronaschutzverordnung NRW verbietet große Festveranstaltungen bis 31. Oktober

Düsseldorf · Bislang waren Großveranstaltungen in NRW bis Ende August untersagt. Nun ist am Dienstagabend eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten, in der es konkret um große Festveranstaltungen geht.

 Großveranstaltungen wie Pützchens Markt können in diesem Jahr nicht wie gewohnt stattfinden.

Großveranstaltungen wie Pützchens Markt können in diesem Jahr nicht wie gewohnt stattfinden.

Foto: Benjamin Westhoff

Nordrhein-Westfalen hat das Verbot für bestimmte Großveranstaltungen bis mindestens zum 31. Oktober verlängert. In der neuen Coronaschutzverordnung, die am Dienstagabend veröffentlicht wurde, werden als „große Festveranstaltungen“ konkret Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste und Weinfeste genannt.

Andere Veranstaltungen mit mehr als 100 Menschen können bei bestimmten Hygiene- und Abstandsvorgaben erlaubt werden.

Bund und Länder hatten sich bereits Mitte Juni auf die Verlängerung des Verbots geeinigt. Mit der neuen Verordnung ist es in Nordrhein-Westfalen jetzt rechtskräftig. Zuletzt hatte die NRW-Regierung bereits die Kontaktbeschränkungen sowie die Maskenpflicht verlängert. Beides bleibt mindestens bis zum 15. Juli bestehen.

(dpa)
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