Corona und das Grundgesetz Wie weit darf der Staat die Grundrechte einschränken?

Bonn · Kontaktverbote, Abstandsgebote, Schließung von Schulen und Kitas: Die Coronavirus-Pandemie hat die Grundrechte der Bürger eingeschränkt. Doch wie weit darf der Staat überhaupt in diese eingreifen?

 Die im Grundgesetz verankerten Grundrechte wurden im Zuge der Coronavirus-Pandemie in Deutschland eingeschränkt.

Die im Grundgesetz verankerten Grundrechte wurden im Zuge der Coronavirus-Pandemie in Deutschland eingeschränkt.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Die Coronavirus-Pandemie hat die im Grundgesetz verankerten Grundrechte in Deutschland stark eingeschränkt. Immer wieder kommen neue Regelungen hinzu, eine Lockerung ist angesichts der steigenden Zahlen derzeit nicht abzusehen. Eine Diskussion über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen wird seit Ausbruch des Virus heftig geführt. Doch wie weit darf der Staat eigentlich gehen? Zwei Juristen der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn geben Antworten.