Hartz-IV-Reform Das müssen Sie jetzt zum Bürgergeld wissen

Berlin · Hartz IV wird abgelöst. Für die bisherigen Empfänger soll es ab 2023 mit dem neuen Bürgergeld deutliche Verbesserungen geben in vielen Bereichen geben. Der Regelsatz wird stark angehoben.

  Heils Versprechen: Das Bürgergeld, ein Projekt des Arbeitsministers, kommt.

Heils Versprechen: Das Bürgergeld, ein Projekt des Arbeitsministers, kommt.

Foto: dpa/Christoph Soeder

Die Bundesregierung will das bisherige Hartz-IV-System der sozialen Grundsicherung reformieren und zum 1. Januar 2023 in ein Bürgergeld umwidmen. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) gebilligt. Der Bundestag soll ihn bis November verabschieden. Auch die Länder müssen der Reform im Bundesrat noch zustimmen. Heils Pläne sehen erhebliche Verbesserungen für Empfänger des Bürgergeldes vor, zudem soll sich die Höhe der Leistung künftig an der aktuellen Inflationsentwicklung und nicht mehr an früheren Preissteigerungen orientieren. Alle drei Ampel-Parteien, Gewerkschaften und Sozialverbände unterstützen das Projekt. Kritik kommt dagegen von der Union, Arbeitgebern und Ökonomen.

■ Warum soll Hartz IV in ein Bürgergeld umgewandelt werden? Grundsätzlich sind sich die Ampel-Parteien einig: Nach 18 Jahren soll Hartz IV bald Geschichte sein. Die Bezeichnung geht zurück auf eine Kommission unter der Leitung des früheren VW-Managers Peter Hartz. Sie erarbeitete wegen der damals sehr hohen Arbeitslosenzahlen für die Regierung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) Vorschläge für die so genannte Hartz IV-Reform: Die damalige Arbeitslosenhilfe wurde abgeschafft und durch das Arbeitslosengeld II für Langzeitarbeitslose ersetzt. Die Leistungen sanken für sehr viele, der Druck auf arbeitsfähige Erwerbslose nahm zu. Vor allem für die SPD ist die Reform bis heute eine Art Trauma. Auch die Grünen wollen Hartz IV überwinden. Die FDP hatte ein eigenes Bürgergeld-Modell entwickelt, das auf eine stärkere Aktivierung der Arbeitslosen zielt. Im Ampel-Koalitionsvertrag hat man diese Ansätze zusammengeführt. Derzeit beziehen gut fünf Millionen Menschen die Leistung, davon sind rund 3,8 Millionen Langzeitarbeitslose. Durch die Lockerung der Zugangsregeln wird der Empfänger-Kreis künftig größer.

Was soll sich bei der Vermögensanrechnung ändern? Heils Pläne sehen eine Karenzzeit von zwei Jahren für Menschen vor, die nach einem Jahr Arbeitslosigkeit ins Bürgergeld rutschen. Vorhandenes Vermögen soll in den ersten beiden Jahren erst ab einer Grenze von 60 000 Euro auf das Bürgergeld angerechnet werden, für jede weitere Person im Haushalt steigt die Grenze um 30 000 Euro. Nach zwei Jahren soll das Schonvermögen bei 15 000 Euro liegen.

Was soll sich bei der Wohnung für Bürgergeld-Bezieher ändern? Heil plant für die ersten beiden Jahre des Bezugs eine Anerkennung der tatsächlichen Kosten für die Wohnung, auch wenn diese größer und teurer ist und über dem bisher als angemessen eingestuften Niveau liegt. Die Prüfung der Angemessenheit der Wohnung in den ersten beiden Jahren des Bezugs war bereits während der Corona-Krise ausgesetzt worden. Als zulässig galt vor Corona für Alleinstehende eine Ein-Raum-Wohnung mit bis zu 50 Quadratmetern, eine Zwei-Zimmer-Wohung bis 65 Quadratmeter für ein Paar sowie eine Vier-Zimmer-Wohnung bis 95 Quadratmeter für eine vierköpfige Familie.

Was ist bei Regelverstößen geplant? Heil sieht eine „Vertrauenszeit“ von sechs Monaten nach Beginn des Bezugs vor. In dieser Phase sollen keine Leistungen gekürzt werden, wenn sogenannte Pflichtverletzungen vorliegen, also zum Beispiel Termine nicht wahrgenommen oder nicht wie vereinbart Bewerbungen geschrieben werden.

Wo soll künftig der Schwerpunkt der Betreuung liegen? Ein starker Fokus soll künftig auf der Weiterbildung liegen, weil Langzeitarbeitslose häufig über keine oder eine unzureichende Berufsausbildung verfügen. Der so genannte Vermittlungsvorrang, wonach Bezieher ein Jobangebot annehmen müssen, auch wenn sie sich noch in einer Weiterbildungsmaßnahme befinden, wird gestrichen. Empfänger, die einen Berufsabschluss nachholen, sollen künftig ein monatliches „Weiterbildungsgeld“ in Höhe von 150 Euro erhalten können. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Bezieher werden deutlich ausgeweitet. Die FDP drängt hier noch auf weitere Verbesserungen. Auch sie verteidigt die Reform: Das bisherige Prinzip „Fordern und Fördern“ bleibe ungeachtet aller Lockerungen erhalten, sagte Fraktionschef Christian Dürr.

Wie viel Geld sollen Empfänger künftig im Monat bekommen? Der Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene liegt im Moment bei 449 Euro im Monat. Ab 1. Januar 2023 soll es 502 Euro betragen, ein Anstieg um 53 Euro. Die Berechnungsmethode für die jährliche Regelsatz-Anpassung wird verändert: Sie orientiert sich künftig an der aktuellen Inflationsentwicklung, nicht mehr an der Rate des vergangenen Jahres. FDP-Chef und Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte diese starke Anhebung zunächst abgelehnt, nun aber eingelenkt.

Was kostet die Reform? Heils Gesetzentwurf sieht Mehrausgaben aus dem Bundeshaushalt von 650 Millionen Euro 2023 vor. Die Summe soll bis 2026 laut Gesetzentwurf auf 1,7 Milliarden Euro steigen. Da der Staat die Heizkosten der Bezieher komplett übernimmt, kommen auf ihn wegen der gestiegenen Energiepreise noch erhebliche weitere Mehrkosten zu. Die Union fordert daher, die Übernahme der Heizkosten nach oben zu deckeln – auch um Anreize zum Energiesparen zu setzen. Insgesamt gibt der Bund bisher für Hartz-IV-Bezieher rund 45 Milliarden Euro im Jahr aus, davon allein zehn Milliarden Euro für Unterkünfte und Heizkosten.

Was kritisieren Union und Arbeitgeber? Angesichts von zwei Millionen offenen Stellen ist es aus Sicht der Union unverständlich, dass die Ampel die Sanktionen derart lockern will. Arbeitgeberchef Rainer Dulger nannte die Reform eine „fatale Wegmarke“. Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer kritisierte, dass sich künftig für mehr Menschen als bisher die Nicht-Arbeit mehr lohnen würde als das Arbeiten. „Der Wegfall jeglicher Sanktionierung für Pflichtverletzungen in den ersten sechs Monaten des Bürgergeld-Bezugs setzt keine Anreize, sich frühzeitig um eine Wiederbeschäftigung zu kümmern“, kritisierte Michael Hüther, Direktor des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Noch nicht aufgewacht
Kommentar zum Treffen zwischen Scholz und Sunak Noch nicht aufgewacht
Zum Thema
Solidarität tut Not
Kommentar zur wirtschaftlichen Lage Solidarität tut Not
Aus dem Ressort
Neue Turbulenzen bei der Linken
Ärger nach Wagenknechts Rede Neue Turbulenzen bei der Linken