Bundestagswahl 2017 Das sollten Sie über die Briefwahl wissen

Bonn · Es dauert nicht mehr lange, dann ist Wahltag. Viele haben ihre Stimme jedoch bereits abgegeben - von zu Hause aus, per Briefwahl. Wir haben die wichtigsten Fakten über die Briefwahl in Bonn zusammengestellt.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Unterlagen für die Briefwahl müssen extra beantragt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein entsprechender Vordruck, der ausgefüllt zurückgesendet werden kann. Die Wahlunterlagen können aber auch ohne Vordruck beantragt werden: schriftlich, online oder persönlich im zuständigen Bezirksamt.

Wenn der Vordruck nicht genutzt wird, müssen für die Beantragung eines Wahlscheins folgende Angaben gemacht werden: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und die persönliche Nummer im Wählerverzeichnis. Letztere steht auf der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag kann dann per Post geschickt oder in der zuständigen Gemeindebehörde abgegeben werden.

Wo können in Bonn Briefwahlunterlagen abgeholt und abgegeben werden?

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können seit dem 21. August und bis zum 22. September auch persönlich bei einem der vier Wahlbüros abgeholt werden. Wer möchte, kann seine Stimme dort direkt abgeben, also auch vor dem 24. September.

  • Stadtbezirk Bonn
  • Stadthaus, Berliner Platz 2, Eingangshalle
  • Stadtbezirk Beuel
  • Rathaus, Friedrich-Breuer-Straße 65, Kleiner Sitzungssaal, 1. Etage
  • Stadtbezirk Bad Godesberg
  • Rathaus, Kurfürstenallee 2-3, Erdgeschoss (Vorderhaus), Zimmer 112 + 114
  • Stadtbezirk Hardtberg
  • Rathaus, Villemombler Straße 1, Zimmer 01, Erdgeschoss

Die Wahlbüros sind montags und donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr und dienstags, mittwochs und freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr geöffnet.

Bis wann muss die Briefwahl beantragt werden?

Der Wahlschein kann bis zum 22.September (18 Uhr), dem Freitag vor der Wahl, beantragt werden und muss dann auch im Amt sein. Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung verlängert sich die Frist bis 15 Uhr am Wahltag. Der ausgefüllte Wahlschein muss am 24. September bis 18 Uhr in der zuständigen Stelle vorliegen. Wer seine Stimme per Post sendet, sollte den Brief deswegen spätestens drei Werktage vor der Wahl abschicken.

Wie viele Bürger nutzen die Briefwahl?

Laut Umfragen werden bei der Bundestagswahl 2017 etwa ein Drittel der Wahlberechtigten ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Damit ist der Anteil seit 2013 (24,6 Prozent) weiter angestiegen und setzt den Trend der letzten Jahrzehnte fort. Bei der Landtagswahl in Bonn im Frühjahr 2017 gaben 44.600 Bonner ihre Stimme per Briefwahl ab.

Manche Experten sehen diese Entwicklung durchaus kritisch, da die meist vorgezogene Entscheidung unter anderen Bedingungen stattfindet als am Wahltag. Staatsrechtler Ulrich Battis sagte gegenüber der "Bild"-Zeitung: "Bei mehr als 25 Prozent Briefwählern wird es problematisch." Es sei ein Unterschied, ob man seine Stimme Wochen vor der Wahl unter dem Eindruck von Umfragen abgebe oder während der demografischen Ruhephase am Wahltag.

Warum wurde die Briefwahl eingeführt?

Vor 60 Jahren, also 1957, wurde die Briefwahl erstmals eingeführt. Damals galten noch sehr eng gefasste Bedingungen für die Wahl per Post: Der Wähler musste am Wahltag krank oder aus privaten oder beruflichen Gründen verreist sein. Gedacht war die Briefwahl besonders als Hilfe für behinderte und alte Menschen. 2008 wurden die Bedingungen für die Briefwahl aufgehoben, seitdem kann jeder ohne Begründung von zu Hause aus wählen.

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