Der heute 92-jährige Erhard Eppler erinnert sich Der andere Blick auf die Welt

Bonn · 30 000 deutsche Entwicklungshelfer arbeiteten bislang in den armen Regionen dieses Erdballs. Der entscheidende Meilenstein war ein Gesetz, das vor 50 Jahren in Bonn verabschiedet wurde.

 Erhard Eppler.

Erhard Eppler.

Foto: Archiv

Dieser Tage ist Erhard Eppler, einer der großen alten Männer der deutschen Sozialdemokratie, wieder mal als Zeitzeuge gefragt. Etwa bei Gabi Waibel, der Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste (AGdD) mit Dienstsitz in Bonn.

Eppler hat vor genau 50 Jahren als Bundesminister das bis heute verbindliche Entwicklungshelfer-Gesetz verantwortet. Es hatte im Bundestag den Grundstein für die Entsendung von freiwilligen deutschen Fachkräften gelegt. Ach, es habe an diesem 18. Juni 1969 im Bonner Plenarsaal eigentlich gar keine so große Debatte dazu gegeben, erinnert sich der heute 92-Jährige.

"Für den Bundestag war das ehrlich gesagt eher ein nebensächliches Thema." Dabei habe erst dieses Gesetz den Rahmen gebildet, innerhalb dessen man den Dienst rechtlich absichern und weiterentwickeln konnte. Denn schon seit Anfang der 1960er waren deutsche Entwicklungshelfer in den armen Teil der Welt aufgebrochen. Mit dem Gesetz habe ihr Dienst endlich "eine große Aufwertung" erhalten, betont Eppler.

Der SPD-Politiker war 1968 noch innerhalb der großen Koalition von CDU und SPD zum Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit berufen worden, obwohl der damals 41-Jährige als "links" verschrien war. Innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland hatte Eppler an einer Friedensstudie mitgeschrieben. Die Fraktionskollegen nannten ihn liebevoll spöttelnd "schwäbischer Grübler". Bei Reisen fürs Außenministerium hatte er die Probleme der Entwicklungsländer kennengelernt.

Nach dem Wahlsieg Willy Brandts sollte Eppler innerhalb der neuen sozialliberalen Koalition im Ressort ein wenig mehr Spielraum erhalten. Am 18. Juni 1969 konnte Eppler also als Entwicklungsminister mit dem neuen Gesetz im Bundestag den Weg für die verstärkte Entsendung von bis heute mehr als 30.000 deutschen Fachkräften in knapp 100 Länder freimachen.

Die Helfer wurden damals von CSU-Politikern zwar gerne mal als "linksrevolutionär Programmierte" beschimpft. Doch auch Christdemokraten wie Erika Wolf hielten dagegen: Die Freiwilligen hätten sich nicht nur weltweit sehr bewährt, "sondern sie bedeuten auch für unsere Gesellschaft eine Hilfe".

Die CDU-Frau spielte offensichtlich darauf an, dass die Rückkehrer die heimische Gesellschaft mit ihren vielfältigen Erfahrungen nur bereichern konnten. Die Idealisten hätten also "die notwendige Sicherung in ihrer Arbeit, in der Wahrung ihrer staatsbürgerlichen Rechte und bei der Wiedereingliederung" verdient, so die Christdemokratin.

Eppler selbst setzte damals gerne noch einen drauf: Als "friedliche Revolutionäre" verteidigte er die Helfer, als Menschen, die "durch praktische Arbeit auf friedliche und gewaltlose Weise politischen und gesellschaftlichen Fortschritt" bewirkten.

Was steht also drin im Entwicklungshelfer-Gesetz, dessen Jubiläum auch in Bonn gefeiert wird (siehe Tipp am Ende des Textes)? Es definiert, dass Entwicklungshelfer für einen begrenzten Zeitraum und ohne Erwerbsabsicht Organisationen in Partnerländern des globalen Südens unterstützen, "um in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zum Fortschritt dieser Länder beizutragen".

Die Freiwilligen leisten also einen solidarischen Dienst auf Zeit. Sie bringen ihre Erfahrung und ihr Wissen dort ein, wo es gemeinsames Handeln brauche, um Armut zu überwinden, politische Reformen voranzubringen oder Frieden zu fördern, erläutert AGdD-Geschäftsführerin Gabi Waibel.

Damit habe das Gesetz den Status der gering bezahlten Entwicklungshelfer gegenüber solchen Experten beschrieben, die auch damals schon, etwa für die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), bestens entlohnt ins Ausland gingen, ergänzt Eppler.

Schon 1969 wurde den Freiwilligen zugesichert, dass die spätere berufliche Wiedereingliederung mit Rückkehrhilfen erleichtert werde. Im selben Jahr nahmen das mehr als 200 Rückkehrer in Anspruch. Das entsprechende Förderwerk wird seit 1994 von der AGdD verantwortet.

Das Gesetz wurde in den folgenden Jahren in mehreren Punkten novelliert. "Dazu zählen die Gewährung von Unterhaltsleistungen und die soziale Sicherung der Fachkräfte und ihrer Familien", zählt Waibel auf.

Seit 1986 können nicht nur Deutsche, sondern auch EU-Bürger den Dienst ausführen. "Und dann enthielt das Entwicklungshelfer-Gesetz den Paragrafen 22, der den Entwicklungsdienst in der nationalen Diskussion sehr aufgewertet hat", ergänzt Eppler. Denn man konnte im Dienst ab 1969 von der Wehrpflicht befreit werden. "Das war mir damals sehr wichtig", sagt der 92-Jährige heute.

Gerade Ende der 60er wurde ja über die damalige gesetzliche Wehrpflicht für Männer ab 18 und über den Zivildienst als verbindlichen Ersatz heftig diskutiert.

Letztlich habe das Gesetz also einen enormen Fortschritt bedeutet, so Eppler. Denn eigentlich habe in den 1960ern der Anspruch an die Entwicklungspolitik bestanden, vor allem das Bruttosozialprodukt der Entwicklungsländer zu steigern, also kurz gesagt: Wirtschaftswachstum zu generieren.

Eppler jedoch wollte vorrangig die Grundbedürfnisse der Menschen sicherstellen: Nahrung, Kleidung, Bildung, Behausung und die Versorgung mit elektrischem Strom. "Insofern hatte ich als Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit ein ganz anderes Bild von meinen Pflichten und entwicklungspolitischen Aufgaben, als das damals so üblich war."

Wobei heute selbst von staatlicher Seite her nicht mehr, wie Eppler es vor 50 Jahren tat, die reine Nothilfe, sondern die Hilfe zur Selbsthilfe und eine nachhaltige Selbstverantwortung in den Vordergrund des Bemühens gerückt ist. Bis zur aktuellen Politik sollte es also noch ein langer Weg sein.

Ein Blick in die Medienberichterstattung jener Zeit zeigt, dass in Bonn nicht erst seit der der Ernennung des "schwäbischen Grüblers" ein Grabenkrieg zwischen dem Wirtschafts-, dem Außen- und dem Entwicklungsministerium ausgetragen wurde. Allzu gerne behandelten die Kollegen die Entwicklungspolitik als bloßes Anhängsel.

Auch Willy Brandt habe gar nicht daran gedacht, für Eppler die Eitelkeiten eines weiteren SPD-Kollegen zu provozieren, dessen Name in der Öffentlichkeit einen guten Klang hatte: gemeint war Finanzminister Karl Schiller, über Jahre eine Eminenz. Für Brandt sei die Frage um Kompetenzen des Entwicklungsressorts drittrangig gewesen. Da zog der "linke" Eppler mit seinem weiten Herzen für arme Länder halt den Kürzeren.

Zu den frühen Helfern gehörten junge Ingenieure wie Günter Könsgen, der von 1967 bis 1969 in Peru intensiv die Gewerbelehrerausbildung betrieb und diese Zeit noch heute stolz als "die entscheidende Weichenstellung in meinem Leben" bezeichnet. Haben Eppler denn die Freiwilligen nach der Verabschiedung des Gesetzes in seiner Ministerzeit bis 1974 auch Sorgen gemacht?

Es habe eigentlich keine nennenswerten Schwierigkeiten gegeben, gibt Eppler zur Antwort. Außer vielleicht, dass ein paar junge Helfer sich vor Ort geweigert hätten, Projekte zu unterstützen, "die nicht mit ihren idealistischen und politischen Motiven in Einklang zu bringen waren. Dann konnte es vorkommen, dass sie sich in die lokale Politik einmischten." Es sei zu politischen Konflikten mit dem Gastland gekommen.

Und eben im Bundestag zum CSU-Vorwurf, man wolle ja wohl nicht weiter "linksrevolutionär Programmierte" ausschicken.

Die bis heute 30 000 Entwicklungshelfer hätten der deutschen Gesellschaft mindestens so viel geholfen wie den Gesellschaften des Globalen Südens, resümiert der ehemalige Minister. "Das sind prächtige Menschen, die da zurückkehren.

Die haben etwas gelernt und verstanden, die schauen mit anderen Augen auf die Welt und eben auch auf ihr eigenes Land." Entwicklungshelfer wüssten, was Solidarität ist. Das Gesetz, das am 18. Juni 1969 in Bonn verabschiedet wurde, habe sich also wirklich bewährt.

Veranstaltungstipp Die AGdD (Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste) feiert den runden Geburtstag des Entwicklungshelfergesetzes am Dienstag, 18. Juni, ab 14 Uhr in seiner Bonner Geschäftsstelle, Meckenheimer Straße 67, mit einem Tag der offenen Tür.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Bekenntnis zur Truppe
Kommentar zum Veteranentag Bekenntnis zur Truppe
Nicht ohne Nachteil
Kommentar zur Wahlrechtsreform Nicht ohne Nachteil
Zum Thema
Aus dem Ressort