Seit Jahresbeginn Deutschland schiebt 4100 Asylbewerber in EU-Länder ab

Berlin · In den ersten fünf Monaten dieses Jahres haben die deutschen Behörden einem Medienbericht zufolge im Rahmen der europäischen Dublin-Verordnung 4100 Flüchtlinge in andere EU-Mitgliedsländer abgeschoben.

Das schreibt die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Parlamentsanfrage der Linksfraktion.

Die Dublin-Verordnung regelt, welches EU-Land für das jeweilige Asylverfahren zuständig ist. In der EU dürfen Flüchtlinge nur in einem Mitgliedstaat einen Antrag auf Asyl stellen. Häufig ist dann das Land zuständig, in dem der Migrant erstmals EU-Territorium betreten hat. Wird ein Schutzsuchender dann in einem weiteren EU-Land vorstellig, kann er in das zuständige Land abgeschoben werden.

Dazu ersucht etwa im Falle Deutschlands das Flüchtlingsbundesamt Bamf einen anderen Staat, die Menschen zurückzunehmen. Die meisten deutschen Ersuchen - gut 9200 - sind laut "SZ" bis Ende Mai an Italien gerichtet worden, fast 1400 Menschen seien dorthin abgeschoben worden.

Im gesamten Jahr 2017 wurden im Rahmen der Dublin-Verordnung etwa 7100 Menschen abgeschoben - fast jeder Dritte davon nach Italien.

Die Bundesregierung streitet momentan darüber, ob in einem anderen EU-Land registrierte Flüchtlinge künftig direkt an der deutschen Grenze abgewiesen werden sollen. Dies würde die Wiedereinführung konsequenter Kontrollen an den deutschen Landesgrenzen voraussetzen.

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