Beschäftigung Die Zahl der Mini-Jobber ist in Deutschland wieder gestiegen

Berlin · Vor allem Frauen und Ältere gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach. Die meisten Mini-Jobber arbeiteten den Daten zufolge im vergangenen Jahr im Einzelhandel.

 Trotz Einführung des Mindestlohns Anfang 2015 ist die Zahl der Mini-Jobber in Deutschland im vergangenen Jahr wieder merklich gestiegen.

Trotz Einführung des Mindestlohns Anfang 2015 ist die Zahl der Mini-Jobber in Deutschland im vergangenen Jahr wieder merklich gestiegen.

Foto: picture alliance / dpa

Trotz Einführung des Mindestlohns Anfang 2015 ist die Zahl der Mini-Jobber in Deutschland im vergangenen Jahr wieder merklich gestiegen. 7,63 Millionen Menschen und damit 2,2 Prozent mehr als im ersten Quartal 2015 arbeiteten Ende 2016 in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis – 23 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten oder fast jeder Vierte. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Linksfraktion-Anfrage hervor, die unserer Zeitung vorliegt.

Mini-Jobs bis zur Monats-Entgeltgrenze von 450 Euro sind für den Arbeitnehmer weitgehend abgaben- und steuerfrei. Deshalb sind sie für viele Arbeitnehmer attraktiv. Rund ein Drittel der Mini-Jobber übt diesen als Nebenjob aus. Ausschließlich geringfügig beschäftigt – und damit ohne andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – arbeiteten fast 4,8 Millionen Menschen. Viele, aber längst nicht alle von ihnen tun das, um sich etwas zum Studium oder zur Rente dazuzuverdienen – oder um als Hausfrau oder Hausmann das Haushaltseinkommen aufzubessern.

Wer einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, ist durch den Mini-Job in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht abgesichert. Seit 2013 sind Mini-Jobber zwar rentenversichert, doch können sie sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, wovon sehr viele Arbeitnehmer Gebrauch machen. Der Arbeitgeber führt einen pauschalen Beitrag zur Kranken- und Rentenversicherung plus Lohnsteuer zwischen 25 und 30 Prozent des Bruttolohns ab, daraus ergibt sich für den Arbeitnehmer aber kein Versicherungsschutz. Kritik an den Millionen Mini-Jobs wurde immer wieder laut: Sie seien ein Mittel zur Lohndrückerei und erhöhten die Altersarmut, da durch sie keine Rentenansprüche erworben werden.

Mindestlohn führte nur kurzfristig zu weniger Mini-Jobs

Knapp 60 Prozent oder über drei Millionen der Mini-Jobber waren laut Regierungsantwort im vorigen Jahr Frauen: Für viele von ihnen ergibt sich wegen deutlich geringerer Rentenansprüche ohnehin schon ein Altersarmutsproblem.

Zudem waren 22 Prozent der Mini-Jobber 2016 älter als 60 Jahre alt. Damit stieg der Anteil der Älteren mit geringfügiger Beschäftigung um 48 Prozent gegenüber dem Stand von vor zehn Jahren. Allein die Zahl der Mini-Jobber im Rentenalter über 65 Jahre kletterte um 38 Prozent im Vergleich zu 2006 auf heute über eine Million.

Dem Papier zufolge arbeiteten Mini-Jobber im Schnitt 11,8 Stunden pro Woche. Ihr durchschnittlicher Bruttostundenlohn habe 2014 bei 9,40 Euro gelegen. Im Westen verdiente ein Mini-Jobber im Schnitt 9,58 Euro, im Osten nur 7,86 Euro. Damit lag der Lohn eines Mini-Jobbers um 55 Prozent unter dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst aller Arbeitnehmer von 16,57 Euro. Nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde 2015 war die Zahl der Mini-Jobs kurzzeitig um 93 000 gesunken, wie aus der Antwort hervorgeht. Später stieg sie bis Ende 2016 jedoch wieder an.

Die meisten Mini-Jobber arbeiteten den Daten zufolge im vergangenen Jahr im Einzelhandel. Auf den Handel entfielen 895 000 geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, gefolgt von der Gastronomie (rund 780 000), der Gebäudereinigung (rund 600 000) und dem Gesundheitswesen (433 000). „Mini-Jobs sind unsicher, niedrig entlohnt und führen zu Minirenten. Sie sind eine Falle besonders für Frauen“, sagte Linken-Politikerin Jutta Krellmann.

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