Coronaschutzverordnung in NRW Diese Regeln gelten nun bei Festen und der Einreise nach dem Urlaub

Düsseldorf · Das Land Nordrhein-Westfalen lässt mehr Menschen gemeinsam bei Veranstaltungen zu und verschärft zugleich Quarantäne-Bestimmungen bei Einreisen aus Risikogebieten. Das sind die Änderungen.

 Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen.

Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen.

Foto: dpa/Jonas Güttler

Bei Festen aus besonderem Anlass wie Hochzeiten dürfen ab sofort bis zu 150 Personen zusammen sein, erklärte das NRW-Gesundheitsministerium am Sonntag in Düsseldorf. Das gleiche gilt für Beerdigungen. Das Kabinett beschloss am Sonntag Änderungen für die Coronaschutzverordnung und Coronaeinreiseverordnung. Kultur- und andere Veranstaltungen brauchen demnach erst ab 300 Teilnehmern ein Hygienekonzept vorlegen. Bislang war dies ab 100 Teilnehmern nötig.

Die Personenbegrenzung beim Kontaktsport in der Halle wird laut Ministerium von zehn auf 30 Menschen erhöht. Auch die zulässige Zuschauerzahl wird von 100 auf 300 erhöht.

Bei Einreisen aus Gebieten, die das Robert-Koch-Institut als Risikogebiete einstuft, werden die Ausnahmen von der Quarantänepflicht reduziert. Beschäftigte aus „kritischen Infrastrukturen“, die ihren Sommerurlaub in einer solchen Region verbringen, würden nicht mehr automatisch von der Quarantänepflicht ausgenommen, erklärte das Ministerium. Sie müssten negativen Test vorweisen. Dasselbe gilt für Verwandtenbesuche in einem Risikogebiet. Je mehr Freiheiten möglich seien, desto wichtiger sei es, dass infizierte Menschen so schnell wie möglich durch Testungen erkannt und gegebenenfalls Kontaktbeschränkungen einhielten, erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Für die Testungen seien ausreichende Testkapazitäten vorhanden.

„Die nach wie vor positive landesweite Entwicklung der Zahlen eröffnet kleinere Spielräume, die wir für mehr Freiheiten verantwortungsvoll nutzen wollen“, sagte Laumann. „Wir dürfen aber nicht vergessen: Die Pandemie ist nicht vorbei und wir müssen weiter sehr wachsam und verantwortungsvoll sein.“ Das zeigten gerade die „Hotspots“ in bestimmten Regionen. Die geänderten Coronaschutzverordnung und die Coronaeinreiseverordnung gelten zunächst bis zum 11. August.

(epd)
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