Ein neuer Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen zum Artenschutz in Naturschutzgebieten zeigt Wirkung: Auf deutlich weniger Feldern in solchen Bereichen dürfen jetzt noch Spritzmittel eingesetzt werden. Im Jahr 2022 konnten landwirtschaftliche Betriebe über den damaligen Härtefall-Erlass noch pauschale Ausnahmen vom geltenden Pestizidverbot erwarten, wenn mindestens 30 Prozent ihrer Flächen in einem Naturschutzgebiet liegen. Damit ist Schluss; heute wird strenger und individuell entschieden.
Neuer Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen Viele Landwirte sind gegen Pestizidverbot in Naturschutzgebieten
Düsseldorf · NRW beschränkt den Einsatz von Spritzmitteln auf Feldern in Naturschutzgebieten: Viele Bauern, die sie bislang nutzen durften, können das jetzt nicht mehr. Sie sind erzürnt.
07.06.2023
, 05:00 Uhr