Drei von vier Ausreisepflichtigen werden nicht abgeschoben

Düsseldorf · Dreiviertel der eigentlich ausreisepflichtigen Ausländer in Nordrhein-Westfalen werden geduldet - in jedem vierten Fall wegen fehlender Reisedokumente. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Antwort des nordrhein-westfälischen Innenministers Ralf Jäger (SPD) auf eine CDU-Anfrage hervor.

 Drei von vier Ausreisepflichtigen können nicht abgeschoben werden.

Drei von vier Ausreisepflichtigen können nicht abgeschoben werden.

Foto: Jens Kalaene/Archiv

Demnach waren zum Jahresende 2016 fast 63 000 Ausländer in NRW eigentlich ausreisepflichtig. Davon wurden allerdings über 46 000 Personen aus unterschiedlichen Gründen geduldet - allein 10 715 wegen fehlender Papiere.

"Das Fehlen der erforderlichen Reisedokumente stellt ein bedeutsames Vollzugshindernis bei der Rückführung dar und hat eine oft schwierige und langwierige Identitätsklärung zur Folge", stellt Jäger in seiner Antwort fest. Wie oft Asylbewerber das gezielt nutzten, um nicht abgeschoben zu werden, könne das Ministerium aber nicht sagen.

Die CDU warf die Frage auf, ob ein neuer Straftatbestand "Identitätsverschleierung" nötig sei, um die Ausreispflicht in solchen Fällen durchzusetzen. Solche Vorschläge aus der Innenministerkonferenz würden geprüft, berichtete Jäger. Bislang sei die Nutzung mehrerer Identitäten im Asylverfahren nicht strafbewehrt.

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