Allgemeinverfügung Düsseldorf begründet Sperrstunde mit abnehmender Disziplin

Düsseldorf · Am Dienstagabend hat die Stadt Düsseldorf die angekündigte Sperrstunde in Kraft gesetzt. Dazu gab es eine schriftliche Begründung.

 Seit Dienstagabend gilt die Sperrstunde in Düsseldorf.

Seit Dienstagabend gilt die Sperrstunde in Düsseldorf.

Foto: dpa/Annette Riedl

Mit einer Allgemeinverfügung hat die Stadt Düsseldorf am Dienstagabend die angekündigte Sperrstunde für Restaurants und Kneipen in Kraft gesetzt. In der schriftlichen Begründung heißt es unter anderem, dass „die Bereitschaft, sich an bestehende Hygiene- und Verhaltensvorschriften zu halten, besonders stark in den nächtlichen Stunden ab 1 Uhr abnimmt.“ Ein Wirt will laut Branchenverband Dehoga im Namen vieler Kollegen dagegen klagen.

In der am Dienstagabend veröffentlichten Verfügung heißt es: „Mit fortschreitender Stunde nimmt erfahrungsgemäß auch die Alkoholisierung und damit einhergehend die Enthemmung der Besucher von Gastronomiebetrieben und Vergnügungsstätten zu.“ Dies führe zu einer „stetigen Verschlechterung der Einhaltung von Hygiene- und Infektionsschutzregeln“, weshalb eine „zeitliche Begrenzung der Möglichkeit zum Ausgehen notwendig ist.“

Düsseldorf hat mit der Altstadt - bekannt als „Längste Theke der Welt“ - einen Anziehungspunkt mit zahlreichen Brauhäusern, Kneipen und Restaurants. Das Land NRW hatte für alle Risikogebiete mit einer Neuinfektions-Kennzahl über 50 eine Sperrstunde vorgeschrieben, ohne eine feste Uhrzeit zu nennen. Düsseldorf schließt alle Gaststätten von 1.00 bis 6.00 Uhr. Erlaubt bleibt nur der Außer-Haus-Verkauf alkoholfreier Getränke. Auch Kioske und Tankstellen dürfen in der Zeit keinen Alkohol verkaufen, um „Ausweichreaktionen des Publikums zu verhindern.“

Weiter heißt es in der Allgemeinverfügung, dass die Sperrstunde erst nach Mitternacht Lokalen und Geschäften entgegen komme und der Eingriff daher „nicht unverhältnismäßig“ erscheine, um auch „noch einschneidendere Schutzmaßnahmen zu verhindern.“ Die Dehoga wiederum will gerichtlich klären lassen, ob „die Sperrstunde aus Sicht eines Richters eine geeignete Maßnahme ist“. Der Eilantrag des Wirtes, der mehrere Bars in Düsseldorf betreibt, soll nach Angaben der Dehoga am Donnerstag eingereicht werden. Die aktuelle Debatte in Berlin um eine Sperrstunde bereits ab einem Wert von 35 habe darauf zunächst keinen Einfluss.

(dpa)
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