Neue Elektronikgerätegesetze Ein Kassenzettel ist für die Rückgabe nicht notwendig

BERLIN · Für Händler brechen neue Zeiten an. Sie sollen verpflichtet werden, defekte Fernseher, Toaster, Staubsauger oder Photovoltaik-Module spätestens ab Ende dieses Jahres zurückzunehmen. So steht es in der Novelle des Elektronikgerätegesetzes. Fragen und Antworten.

 Zurück ins Geschäft statt in die Tonne. Die Rückgabe von Elektroschrott wird neu geregelt.

Zurück ins Geschäft statt in die Tonne. Die Rückgabe von Elektroschrott wird neu geregelt.

Foto: dpa

Elektrogeschäfte werden verpflichtet, alte Geräte zurücknehmen. So hat es das Kabinett beschlossen. Fragen und Antworten:

Wie groß ist das Problem?

Die Deutschen gelten zwar als Weltmeister im Mülltrennen, aber so mancher vertut sich. Schon seit dem Jahr 2006 ist verboten, Handys oder Rasierer in die Mülltonne im Hinterhof zu werfen - gemacht wird es trotzdem. Der Bundesverband der Entsorgungswirtschaft schätzt, dass jedes Jahr pro Kopf 1,5 Kilogramm Haushaltselektroschrott in der Restmülltonne landen und schlicht verbrannt werden. Anderes lagert in Kellern oder wird schon mal in den Wald gekarrt. Dabei können in Elektrogeräten wertvolle Stoffe wie Gold, Kupfer oder seltene Erden stecken, die Spezialfirmen herausholen können. Zudem enthalten manche Geräte Stoffe wie Blei, die nicht in die Umwelt gehören.

Was ändert sich?

Föhn, retour bitte! Mancher Markt nimmt schon heute den alten Föhn zurück, aber das ist bislang freiwillig. Neu ist, dass Händler verpflichtet werden. Allerdings gilt das nur für jene rund 9000 Elektromärkte, die eine Ladenfläche von mehr als 400 Quadratmetern haben. Discounter, die nur auf kleiner Fläche Fernseher verkaufen, sind befreit. Auch Online-Händler müssen nur mitmachen, wenn sie wie etwa Amazon mindestens 400-Quadratmeter Lagerfläche haben. Sie sollen dann mit dem "stationären Handel" und Sozialbetrieben kooperieren oder Rücksendemöglichkeiten schaffen. Kleine Elektroartikel müssen übrigens zurückgegeben werden können, ohne dass ein neues Gerät gekauft wird. Große Geräte muss ein Händler nur annehmen, wenn der Kunde auch ein neues mitnimmt. Als groß gelten nicht nur Waschmaschinen, sondern Artikel, die eine Kante haben, die länger als 25 Zentimeter ist.

Woran müssen Kunden denken? Wo das Gerät gekauft wurde, spielt für die Rückgabe keine Rolle. Ein Kassenzettel ist nicht nötig. Der Kunde muss aber alte, nicht fest eingebaute Batterien herausnehmen. Sie gehören in eine Batterie-Box, die Supermärkte aufstellen.

Und wer zahlt für die Rücknahme?

Bei der Rückgabe muss der Kunde nichts zahlen. Allerdings steht im Gesetzentwurf: "Ob und in welchem Maße die Entsorgungskosten auf die Verbraucherpreise umgelegt werden, ist von einer Reihe von Einflussfaktoren abhängig." Die Kosten könnten also auf die Verbraucher abgewälzt und neue Geräte teurer werden.

Wird das Recycling in Deutschland klappen?

Die Händler entscheiden. Sie können den Schrott an die öffentlich-rechtlichen Entsorger oder die Hersteller weitergeben sowie selbst verwerten. Die Stoffe sollen möglichst gut sortiert werden und in die Produktion neuer Geräte gehen. Dies sei eine "Expertenaufgabe", erklärt der Online-Handel, die er nicht übernehmen könne. Die Post bietet allerdings schon seit 2012 einen kostenlosen Rückversand von alten Handys, Computerbauteilen, leeren Druckerpatronen und kleinerem Elektroschrott an. Das Recycling macht das Berliner Unternehmen Alba. Freilich ist aber nicht jedes alte Gerät eine Goldgrube: Bleihaltiges Glas aus Röhrenfernsehern ist für Flachbildschirme zum Beispiel nicht zu gebrauchen.

Wie beherzt ist das Gesetz?

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) verspricht: "Das Gesetz vereinfacht die richtige Entsorgung alter Elektrogeräte für Bürgerinnen und Bürger." Das ist nötig. Deutschland übererfüllt zwar die bisherige Vorgabe, rund vier Kilo Elektroschrott pro Bürger im Jahr einzusammeln. Doch die EU-Kommission verlangt bessere Quoten. Dem will Hendricks nachkommen. Dabei habe "sie aber der Wirtschaft zu viele Zugeständnisse gemacht", moniert Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe. Ohne eine "flächendeckende Rücknahme" könne es gut sein, dass Ausrangiertes nach wie vor in Dachkammern oder im Restmüll verschwindet. Zudem fehlen ihm Anreize, damit Geräte länger genutzt und repariert werden. Hendricks Leute argumentieren jedoch, der Gesetzgeber habe da nur "begrenzt Einfluss". Das liege in den Händen der Verbraucher.

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