Kommentar zum Urteil über den Rundfunkbeitrag Endlich

Meinung · Das letzte Wort im jahrelangen Rechtsstreit um den Rundfunkbeitrag ist gesprochen. Endlich, kommentiert Katharina Weber.

In seinem Urteil bestätigt das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Form des Beitrags mit einer kleinen Ausnahme. Und das ist auch gut so.

Inhaber mehrerer Wohnungen zu entlasten ist sinnvoll – zwei Wohnungen bedeuten schließlich nicht doppelten Medienkonsum. Die grundsätzliche Beitragsabrechnung nach Haushalten zu kritisieren ist leicht, einen besseren Vorschlag zu liefern weniger. Sowohl das alte Modell wie auch eine Steuer brächten ihre ganz eigenen Komplikationen mit sich.

Wer nun immer noch fragt, wie sinnvoll der Rundfunkbeitrag und die Öffentlich-Rechtlichen an sich sind, der schaue in Länder, die von privaten Medien dominiert werden. Oder in denen der Staat tatsächlich die Medien zensiert. Wo der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich selbst finanzieren muss, droht stets Geldnot – was privaten Unternehmen Tür und Tor öffnet, als Sponsoren das Programm zu beeinflussen. Und selbst wer kein ZDF schaut und niemals WDR hört, dessen Demokratie profitiert doch von den Recherchen der Journalisten eben jener Sender.

Dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Reformen gut tun würden, steht außer Frage. Echte Vielfalt in den Räten wäre beispielsweise wünschenswert. Die SRG, das Schweizer Pendant zu ARD und ZDF, kündigte umfangreiche Veränderungen an, nachdem die Schweizer sich im März dieses Jahres in einem Bürgerentscheid mit deutlicher Mehrheit für den Rundfunkbeitrag ausgesprochen hatten. Nachahmung wird ausdrücklich empfohlen.

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